Freiheitliche Initiativen

Tuesday, 09. June 2009

Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Hauslauer betreffend die Einhaltung der bezügerechtlichen Bestimmungen in den Salzburger Gemeinden und Städten

Die Gemeinde Bergheim bei Salzburg hat seit Jahren den Mitgliedern der Gemeindevorstehung zu hohe Entschädigungen ausbezahlt. Grund dafür war, dass die Gemeinde im Jahr 1985 in einem Beschluss die Höhe von monatlichen Entschädigungen festgelegt hat. Dieser zu diesem Zeitpunkt rechtlich zulässige Beschluss verlor durch die Novellierung des Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetzes seine Wirkung. Trotz dieser Gesetzesänderung wurde der Beschluss der Gemeindevertretung weiterhin vollzogen und offenbar bis vor wenigen Wochen fehlerhafte Entschädigungen zur Auszahlung gebracht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage:

1. Seit wann wurden in Bergheim zu hohe Entschädigungen an die Gemeindevorstehungsmitglieder ausbezahlt?

1.1. Wie hoch sind die Überbezüge insgesamt und wie hoch im Einzelfall?

1.2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde diese Überbezüge zurückzufordern?

1.3. In welchem Ausmaß und wie weit rückwirkend können die Überbezüge rückgefordert werden?

2. Wird bei den Überprüfungen der Gemeinden durch die Gemeindeaufsicht auch die Einhaltung der bezügerechtlichen Bestimmungen einer Kontrolle unterzogen, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

2.1. Wurde die fehlerhafte Auszahlung von Entschädigungen in Bergheim im Zuge von Überprüfungen durch die Gemeindeaufsicht bereits festgestellt, wenn ja, wann?

2.2. Wie hat die Gemeinde auf diese Feststellung reagiert?

2.3. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen?

3. Wurden fehlerhafte Auszahlungen von Entschädigungen für Mitglieder der Gemeindevorstehung auch in anderen Salzburger Gemeinden festgestellt, wenn ja, wann und in welchen Gemeinden?

3.1. Wie hoch waren die jeweiligen Überbezüge? (Es wird um Aufgliederung nach Gemeinden ersucht)

3.2. Sind Ihnen Gemeinden bekannt, die auch heute noch Entschädigungen für Mitglieder der Gemeindevorstehung fehlerhaft auszahlen, wenn ja, um welche Gemeinden handelt es sich?

4. Werden Sie auf Grund der aktuellen Vorkommnisse in Bergheim bei den Überprüfungen der Gemeinden durch die Gemeindeaufsicht ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der bezügerechtlichen Bestimmungen legen, wenn nein, warum nicht?

Salzburg, 25. Mai 2009