Freiheitliche Initiativen

Tuesday, 09. June 2009

Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an die Landesregierung betreffend die Auszahlung von Sozialleistungen an Straftäter

Am 16. März 2009 wurden zwei Drogenhändler vom Landesgericht Salzburg schuldig gesprochen. Die beiden wurden zu 24 beziehungsweise 23 Monaten Haft – teilweise auf Bewährung – verurteilt. Sie hatten eineinhalb Kilo Heroin, dazu geringere Mengen Kokain und Cannabis verkauft. Die beiden Schwarzafrikaner im Alter von 29 und 30 Jahren waren als Asylwerber in Salzburg. Die beiden Verurteilten waren vor sechs Jahren im Rahmen einer großangelegten Telefonüberwachung ausgeforscht worden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage:

1. Wurde nach der Ausforschung der beiden Tatverdächtigen seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 12. Dezember 2001 geprüft, ob die Verdächtigen während des Tatzeitraumes Unterstützungen der öffentlichen Hand (Sozialleistungen) erhalten haben?

1.1. Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wurden Maßnahmen eingeleitet, um die gegebenenfalls zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zurückzufordern?

2.1. Wenn ja, welche und wie war das Ergebnis?

2.2. Wenn nein, warum nicht und wer zeichnet dafür verantwortlich?

3.  Wurden die Tatverdächtigen im Falle von im Tatzeitraum bezogenen Sozialleistungen auch wegen Verdacht des Betruges den zuständigen Justizbehörden zur Anzeige gebracht?

3.1. Wenn ja, wie ist der Ausgang des Verfahrens?

3.2. Wenn nein, warum nicht und wer zeichnet dafür verantwortlich?

4. Wurden gegen die beiden Tatverdächtigen seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden fremdenpolizeiliche Maßnahmen getroffen?

4.1. Wenn ja, welche und wie war/ist das Ergebnis des Vollzuges?

4.2. Wenn nein, warum nicht und wer zeichnet dafür verantwortlich?

5. Wo war der Aufenthalt der beiden Tatverdächtigen seit ihrer Ausforschung vor sechs Jahren?

6.  Haben sie sich bis zur Verurteilung weiterhin im Bundesland Salzburg oder im Bundesgebiet aufgehalten?

6.1. Wenn ja, unter welchem Aufenthaltstitel und von wem und warum bewilligt?

7. Wurde gegen die beiden Tatverdächtigen nach ihrer Verurteilung im März 2009 Maßnahmen zur Außerlandesschaffung getroffen?

7.1. Wenn ja, welche und wie ist das Ergebnis des Vollzuges?

7.2. Wenn nein, warum nicht und wer zeichnet dafür verantwortlich?

8. Haben die beiden Tatverdächtigen seit ihrer Ausforschung vor rund sechs Jahren weitere Sozialleistungen (bis hin zur Arbeitslosenunterstützung) erhalten?

8.1. Wenn ja, in welcher Höhe, wer hat diese Unterstützungen bewilligt und wie rechtfertigen Sie dies?

Salzburg, 25. Mai 2009