Freiheitliche Initiativen
Dringliche Anfrage
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an die Landesregierung betreffend die Aufdeckung eines Schlepperrings in Thalgau und die damit verbundenen Konsequenzen für das Land Salzburg
Vor wenigen Wochen sorgte ein Medienbericht für großes Aufsehen. Am 29. Mai 2008 wurde ein Paar aus Thalgau in Amstetten im Zuge eines Großeinsatzes der Polizei verhaftet. Dem Paar wurde die Schleppung von 300 Türken nach Österreich nachgewiesen. Die beiden Thalgauer waren Teil eines internationalen Schlepperrings, der bis zu 1000 Personen illegal nach Österreich gebracht hatte. An die Öffentlichkeit ist dieser Fahndungserfolg der Polizei nicht gekommen. Im September 2008 bestand zwar die Absicht, die Öffentlichkeit davon zu informieren, jedoch wurde dies seitens des Innenministeriums unter Hinweis auf die bevorstehende Nationalratswahl „nicht befürwortet“, wie es im Medienbericht, der sich auf Originalquellen beruft, heißt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein derartiger großer Fahndungserfolg der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollte. Auch wenn seitens der Exekutive dementiert wird, dass es eine politische Einflussnahme gegeben hat, so ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Nationalratswahl und der beabsichtigten Presseaussendung einigermaßen bemerkenswert.
Ungeachtet des Umstandes, dass die Öffentlichkeit nicht informiert wurde, so könnte durch das Zurückhalten der Informationen gegenüber dem Land Salzburg erheblicher Schaden entstanden sein. Es ist nicht auszuschließen, dass die geschleppten Personen mit falschen Papieren Leistungen aus der Grundversorgung oder auch der Sozialhilfe in Anspruch genommen haben. Allein der Hinweis, dass Salzburg die Drehscheibe eines großangelegten Schlepperrings ist, hätte die Landesbehörden zumindest sensibler für derartige Personen gemacht. Dies ist allerdings unterblieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb gemäß § 78 Abs 1 GO-LT folgende
Dringliche Anfrage:
1. Wann, in welcher Form und von wem wurde das Land von der Aufdeckung dieses Schlepperrings informiert und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
2. Wurden dem Land Namenslisten der geschleppten Personen vorgelegt und wurde überprüft, welche Personen sich im Bundesland Salzburg aufhalten?
3. Wurde an Hand dieser Namenslisten überprüft, ob diese Personen Leistungen des Landes in Anspruch genommen haben, wenn ja, in wie vielen Fällen traf dies zu?
4. Wie hoch waren die in Anspruch genommenen Leistungen?
5. Wird das Land – sofern keine Unterlagen vorgelegt wurden – eine Überprüfung durchführen, ob und inwieweit von geschleppten Personen Leistungen in Anspruch genommen wurden, wenn nein, warum nicht?
Salzburg, 8. Juni 2009






