Freiheitliche Initiativen
Anfrage
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Frau Landesrätin Erika Scharer betreffend den Vollzug des Salzburger Sozialhilfegesetzes und die Zusammenarbeit mit der Exekutive
Im Zuge der Landtagsdebatte um die Verschärfung des Führerscheingesetzes für Gewalttäter sowie Personen mit hohem Aggressionsverhalten hat sich herausgestellt, dass es zwar umfassende Meldepflichten der Exekutive an die Bezirksverwaltungsbehörden zur Setzung verwaltungsbehördlicher Schritte gibt, jedoch Maßnahmen auf Grund des engen gesetzlichen Rahmens sowie der nicht durchgängig durchgeführten Meldungen nur sehr selten ergriffen werden können.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich auch beim Vollzug des Sozialhilfegesetzes. Anzeigen der Exekutive gegen tatverdächtige Personen werden zwar übermittelt, jedoch erreichen diese oft nicht die Sozialämter. Dadurch werden immer wieder Fälle bekannt, wo Straftäter zu Unrecht Sozialhilfe erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen erfolgte in den vergangenen fünf Jahren ein Rückforderung der Sozialhilfe auf Grund der Bestimmungen des § 50 Salzburger Sozialhilfegesetz? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden, Jahr sowie Höhe der Forderungen ersucht)
1.1. Wie viele dieser Forderungen waren beziehungsweise sind uneinbringlich? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden, Jahr sowie Höhe der Forderungen ersucht)
1.2. In wie vielen Fällen erfolgte in den vergangenen fünf Jahren eine Rückforderung der Sozialhilfe auf Grund der Bestimmungen des § 50 Salzburger Sozialhilfegesetz auf Grund einer Mitteilung der Exekutive? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden und Jahr ersucht)
2. In wie vielen Fällen erstatteten in den vergangenen fünf Jahren Sozialämter Strafanzeige? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden, Jahr und Schadenssumme ersucht)
2.1. In wie vielen Fällen folgte die Erstattung der Strafanzeige auf Grund einer Mitteilung der Exekutive? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden, Jahr und Schadenssumme ersucht)
3. In welcher Form wurde der Landtagsauftrag vom 12. Dezember 2001 (Nr. 228 der 4. Session der 12. GP) umgesetzt?
4. In welcher Form haben Exekutivbehörden Zugriff auf das SIS?
4.1. Haben Exekutivbehörden einen direkten Zugriff auf das SIS, wenn nein, warum nicht, wenn ja, seit wann?
Salzburg, 6. Juli 2009





