Freiheitliche Initiativen
Anfrage
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Frau Landesrätin Erika Scharer betreffend den Ausgleich des Vereins für Arbeit und Umwelt in Bruck
Die finanziellen Schwierigkeiten des Vereins für Arbeit in Umwelt in Bruck waren bereits zwei Mal Gegenstand einer dringlichen Anfrage im Salzburger Landtag. Trotz allem bleiben noch weitere Fragen offen, die insbesondere die Hintergründe für den Ausgleich sowie die finanzielle Zukunft des Vereines betreffen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage:
1. Wann wurde das Land erstmals über die angespannte finanzielle Situation des Vereins informiert und von welcher Schadenssumme wurde damals ausgegangen?
2. Wie erklären Sie sich, dass der Schaden aus vermutlich kriminellen Handlungen rund 170.000,- Euro beträgt, im Ausgleichsverfahren jedoch Forderungen in der Höhe von 437.000,- Euro angemeldet wurden?
2.1. Seit wann ist dem Land Salzburg bekannt, dass Forderungen in einer derartigen Höhe bestehen?
2.2. Hat das Land nach Bekanntwerden der Höhe der Forderungen Erhebungen nach der Ursache dieser Forderungen angestellt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
3. Hat das Land die Rechnungsabschlüsse/Bilanzen des Vereins jährlich überprüft, wenn ja, warum konnte die Höhe der Verbindlichkeiten nicht erkannt werden, wenn nein, warum nicht?
4. Wie hoch waren die Forderungen des Landes gegenüber dem Verein im Ausgleichsverfahren?
4.1. Wie hoch waren die Forderungen des Landes gegenüber dem Verein insgesamt?
4.2. Wer hat seitens des Landes die Zustimmung zum Ausgleich gegeben, gab es hierfür einen Regierungsbeschluss, wenn nein, warum nicht?
4.3. Hat es im Umfeld des Ausgleichsverfahrens Kontakte zwischen Ihnen und Vorstandsmitgliedern des Vereins gegeben, wenn ja, wann und mit welchen Vorstandsmitgliedern und zu welchem Zweck?
5. Wie hoch ist die Ausgleichsquote insgesamt?
5.1. Bis wann ist die Ausgleichsquote zu erfüllen?
5.2. Wie hoch ist die Ausgleichsquote gegenüber dem Land Salzburg und wird das Land auf die Zahlung bis zum vereinbarten Termin bestehen, wenn nein, warum nicht?
5.3. Wird die Ausgleichsquote gegenüber dem Land direkt geleistet oder mit zukünftigen Förderungen gegengerechnet?
6. Wer war beziehungsweise ist im Verein für die Kontakte zur Landesregierung in Zusammenhang mit Förderungen verantwortlich?
7. Wird es seitens des Landes Förderungen zur Erfüllung der Ausgleichsquote gegenüber den anderen Gläubigern geben, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
8. Wird der Verein für die Jahre 2010 und 2011 Förderungen erhalten, wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zweck?
Salzburg, 19. Oktober 2009





