Freiheitliche Initiativen

Montag, 14. Dezember 2009

Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Herrn Landesrat Walter Blachfellner betreffend die Errichtung einer Reithalle in Anif

Nach Medienberichten ist in Anif die Errichtung einer Reithalle zur Aufzucht von Sportpferden geplant. Die Halle soll im Gründland errichtet werden. Seitens der Gemeinde Anif wird das Vorhaben durchwegs negativ beurteilt. Von der Raumordnungsabteilung des Landes kommt jedoch grünes Licht für das Projekt. Die geplante Pferdezucht wird nämlich als Zulehen des in Zell am See (!) liegenden Schüttgutes bewertet.

Auf Grund dieser mehr als merkwürdigen Rechtsauslegung stellen die unterzeichneten Abgeordneten deshalb folgende

Anfrage:

1. Welche Flächenwidmung weist die gegenständliche Fläche aus?

1.1. Welche Festlegung trifft das REK in diesem Zusammenhang?

2. Wie kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass ein 100 km entferntes Stammgut die Grundlage für ein Zulehen sein kann?

2.1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Schlussfolgerung?

2.2. Gibt es hierzu bereits höchstgerichtliche Erkenntnisse, wenn ja, welche?

2.3. Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle, wenn ja, in welchen Gemeinden und erfolgte eine Bewilligung des Bauvorhabens?

3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Zulehen“?

3.1. Gibt es eine Legaldefinition von „Zulehen“, wenn ja, wie lautet diese, wenn nein, gibt es überhaupt eine Definition des Begriffes „Zulehen“?

Salzburg, 30. November 2009