Freiheitliche Initiativen

Monday, 04. May 2009

Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an die Landesregierung betreffend Verträge nach dem Manager-Dienstverträge-Gesetz

Auf Grund der herrschenden Wirtschaftskrise kamen auch die Gehälter von Managern ins Schussfeld der Kritik. Kritisiert wurden insbesondere diverse Bonuszahlungen, die auch geleistet wurden, wenn die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Unternehmens ganz und gar nicht erfolgreich war. Für Salzburg existiert in Form des Manager-Dienstverträge-Gesetzes ein Regulativ für das Höchsteinkommen. Nicht gesetzlich geregelt sind die leistungsabhängigen sonstigen Leistungen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage:

1. Wie viele Verträge nach dem Manager-Dienstverträge-Gesetz sind zurzeit in Salzburg in Geltung?

1.1. Welche Unternehmen sind davon betroffen?

1.2. Wird in allen abgeschlossenen Verträgen die Einkommensobergrenze des § 2 Abs. 2 Manager-Dienstverträge-Gesetz eingehalten, wenn nein, bei welchen Verträgen wird dieser Höchstbetrag überschritten und warum?

1.3. Wird die Einkommensobergrenze in allen Verträgen ausgeschöpft, wenn nein, bei wie vielen Verträgen wird die Obergrenze in welchem Ausmaß unterschritten?

1.4. Wie hoch waren die Aufwendungen für leistungsabhängige Leistungen seit 2004? (Es wird jeweils um Angabe der Gesamtsumme pro Jahr ersucht)

1.5. Bleiben die in den Verträgen enthaltenen erfolgsabhängigen Leistungen weiterhin aufrecht?

2. Beabsichtigt die Landesregierung die in Geltung stehenden Verträge angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise neu zu verhandeln, wenn ja, wann und mit welchem Ziel, wenn nein, warum nicht?

2.1. Hat die Landesregierung die Absicht, von Managern nach diesem Gesetz einen Solidaritätsbeitrag einzufordern, wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

2.2. Gibt es Bekundungen, einen derartigen Solidaritätsbeitrag freiwillig zu leisten?

Salzburg, 23. April 2009