Freiheitliche Initiativen

Tuesday, 09. June 2009

Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an die Landesregierung betreffend den Steinbruch Sommeregg in St. Koloman

Im Gemeindegebiet von St. Koloman ist die Neuerschließung des 4,9 ha großen Steinbruches Sommeregg geplant. Aus diesem Steinbruch sollen während einer Nutzungsdauer von 60 bis 65 Jahren 1,3 Millionen m³ Material gewonnen werden. Die jährliche Fördermenge liegt bei rund 20.000 m³. Seitens der Anrainer gibt es gegen die Bewilligung dieses Steinbruches erhebliche Bedenken, weil der Abtransport des Materials über eine schmale Straße durch eine ausgewiesene alpine Ruhezone führen würde.

Von der Landesregierung wurde das Projekt aus raumordnungsrechtlicher Sicht bereits als nicht bewilligungsfähig eingestuft. Trotzdem halten die Projektbetreiber an ihrem Vorhaben fest. Zurzeit ist ein Feststellungsverfahren nach dem UVP-Gesetz anhängig. Von den Antragstellern wird vorgebracht, dass für den Steinbruch keine UVP-Pflicht bestehe.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Stand des UVP-Verfahrens und bei welcher Behörde ist dieses anhängig?

1.1. Wer hat in diesem Verfahren Parteistellung?

1.2. Welche Rechtsmeinung vertritt die Behörde hinsichtlich einer UVP-Pflicht für das gegenständliche Vorhaben?

1.3. Wie beurteilt die Behörde das Vorbringen der Antragsteller, wonach keine UVP-Pflicht bestehe?

1.4. Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen und ist schon absehbar, welche Entscheidung getroffen wird?

2. Welche Haltung nimmt die Landesregierung grundsätzlich zu diesem Vorhaben ein?

2.1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben aus naturschutzrechtlicher Sicht?

2.2. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben aus raumordnungsrechtlicher Sicht?

2.3. Wird die Landesregierung im Falle einer Bewilligung des Vorhabens Rechtsmittel ergreifen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

Salzburg, 25. Mai 2009