Freiheitliche Initiativen

Tuesday, 09. June 2009

Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Kennzeichnungspflicht von Analog-Käse

Seit einiger Zeit kommt zunehmend so genannter Analog-Käse auf den Markt. Im Gegensatz zu echtem Käse besteht der Analog-Käse nicht aus Milch, sondern aus Pflanzenfetten, Eiweißpulver, Wasser und Geschmacksverstärkern. In der Produktion ist dieser Analog-Käse erheblich günstiger und weniger aufwändig. Darüber hinaus entfallen die langen Reifezeiten. Dieses Käseimitat ist um rund 40% billiger als ein aus Milch produzierter Käse. Zum Einsatz kommt dieser Analog-Käse insbesondere bei Tiefkühlfertigprodukten aber auch bei Backwaren. Nach Medienberichten werden in Deutschland bereits jährlich 100.000 Tonnen dieses Käseimitats hergestellt. Auf Grund der engen wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Österreich und Deutschland kann also davon ausgegangen werden, dass Analogkäse auch in Österreich in den Handel kommt. Für den Konsumenten ist es kaum feststellbar, ob echter Käse oder Kunstkäse verwendet wird, denn äußerlich und geschmacklich besteht kaum ein Unterschied zu Käse aus Milch. Eine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht besteht in Österreich nicht. Die Produktangaben sind deshalb für den Konsumenten verwirrend. Insgesamt wird dem Konsumenten suggeriert, er würde ein Naturprodukt kaufen, obwohl der verwendete „Käse“ nicht den geringsten Anteil von Milch enthält. Dies ist eine bewusste Täuschung. Darüber hinaus stellt die Verwendung von Analog-Käse auch einen empfindlichen Schlag gegen die österreichische Milchwirtschaft dar. Schon heute haben die Milchbauern unter geringen Preisen und niedrigen Absatzquoten zu leiden. Macht die Produktion von Analog-Käse Schule, so ist dies auch eine Bedrohung für die heimische Landwirtschaft. Es ist deshalb erforderlich, eine klare Kennzeichnung von Analog-Käse durchzusetzen. Der Konsument muss auf den ersten Blick und ohne die kleingedruckten Inhaltsangaben mühevoll lesen zu müssen erkennen können, dass es sich um ein Kunstprodukt handelt. Andererseits könnte echter Käse entsprechend gekennzeichnet werden, damit der Konsument guten Gewissens zu einem Naturprodukt greift.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird beauftragt, bei der Bundesregierung für eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, bei denen Analog-Käse Verwendung findet, einzutreten. Diese Kennzeichnung hat auf der Verpackung deutlich sichtbar den Hinweis zu enthalten, dass es sich hierbei um einen Käseersatz handelt. Die Kennzeichnungspflicht ist so zu gestalten, dass diese auch beim Verkauf in unverpackter Form sowie in der Gastronomie gilt.

2. Die Landesregierung wird weiters beauftragt, mit den heimischen Käseherstellern darüber in Verhandlungen zu treten, wie eine Positiv-Kennzeichnung von echtem Käse aus Milch in Salzburg umgesetzt werden könnte.

3. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, 8. Juni 2009