Freiheitliche Initiativen
Antrag
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Offenlegung der Vereinsmitgliedschaften der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung
Vor einiger Zeit sorgte ein Kriminalfall im Pinzgau für landesweites Aufsehen. Die Geschäftsführerin des „Vereins für Arbeit und Umwelt“ mit Sitz in Bruck soll insgesamt 169.353,26 Euro an Fördergeldern veruntreut haben. Eine landespolitische Dimension erhielt dieser Kriminalfall durch zwei Umstände. Zum einen wird der Verein seit 25 Jahren mit öffentlichen Mittel des Landes und des AMS gefördert. Nach Bekanntwerden der Unterschlagungen verlangten sowohl das Land als auch das AMS Förderungen von je 85.000,- Euro zurück. Zum anderen besteht die aktuelle Vereinsführung aus ehemaligen und aktiven Landes- und Gemeindepolitikern. Gerade bei diesem Personenkreis kann ein besonders sorgfältiger Umgang mit öffentlichen Geldern vorausgesetzt werden. Ob der Vereinsvorstand ausschließlich Opfer krimineller Handlungen geworden ist oder ob mangelnde Sorgfaltspflicht mit im Spiel war, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen.
Ein Verein mit einem derart prominenten Vereinsvorstand genießt in der Öffentlichkeit natürlich besonderes Ansehen und erweckt auch besonderes Vertrauen. Durch den aktuellen Kriminalfall wird ein denkbar schlechtes Bild auf die Politik insgesamt aber auch auf die Tätigkeit von durch die öffentliche Hand finanzierter Vereine geworfen. Es wird auch der Eindruck erweckt, dass der Verein lediglich auf Grund der Besetzung des Vereinsvorstandes öffentliche Mittel in einem derartig hohen Ausmaß in Anspruch nehmen konnte.
Für den Landtag ist es im Zuge der Behandlung des Rechnungsabschlusses – insbesondere des Subventionsberichtes – nicht möglich, etwaige Vorstandstätigkeiten von Politikern in vom Land subventionierten Vereinen zu erkennen. Zur Wahrnehmung einer wirksamen Kontrolle aber auch zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Politiker soll aber ein hohes Maß an Transparenz gelten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtagspräsident wird ersucht, alle Mitglieder des Landtages und der Landesregierung zu ersuchen, innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung dieses Antrages mitzuteilen, in welchen Vereinen sie Vorstandsfunktionen ausüben. Der Landtagspräsident wird weiters ersucht, den Landtagsparteien alljährlich zum 1. Jänner eine entsprechende Aufstellung gegliedert nach Abgeordneten/Regierungsmitglied unter Angabe des Vereinsnamens, der jeweiligen Vorstandsfunktion sowie des Beginns der Vorstandstätigkeit zu übermitteln.
2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
Salzburg, 21. September 2009





