Freiheitliche Initiativen

Montag, 21. September 2009

Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Absicherung von Förderungen des Landes

Salzburg musste in letzter Zeit eine große Zahl von Betriebsschließungen hinnehmen. Besonders betroffen war der Tennengau, wo Johnson & Johnson und M-real in Hallein ihre Produktion verlagert beziehungsweise eingestellt haben. Johnson & Johnson hat am bisherigen Standort nur mehr die Marketing-Abteilung belassen und die Produktion verlagert. Betroffen sind rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einen ähnlichen Schritt setzte der Papierkonzern M-real. Aus Gründen der Marktbereinigung und zur Reduktion des Angebots an feingestrichenen Papieren stellte das Unternehmen seine Produktion in Hallein ein. Allein diese beiden Unternehmen sind für den Verlust von 600 Arbeitsplätzen in der Region verantwortlich. Bemerkenswert an den beiden Schließungen ist jedoch, dass die Maßnahmen nicht aus wirtschaftlichen Gründen erfolgten, sondern lediglich strategische Überlegungen im Vordergrund standen. Gerade dieser Umstand hat in der Politik und in der Salzburger Bevölkerung für berechtigten Unmut gesorgt. Für Unmut sorgte aber auch, dass zumindestens M-real stattliche Förderungen von Land und Bund erhalten hat.

Mit der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen ist aber auch eine besondere Verantwortung des Förderungsnehmers verbunden. Öffentliche Förderungen dienen zur Unterstützung bei der Umsetzung gesellschafts- oder wirtschaftspolitischer Ziele. Dazu bedarf es auch klarer Zielvereinbarungen mit dem Förderungsnehmer sowie wirksamer Instrumente, um im Falle der Nichterfüllung der Ziele, Konsequenzen zu ziehen. Solche Ziele sollten jedenfalls befristete Standortgarantien oder Arbeitsplatzgarantien sein. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, ab einer bestimmten Förderhöhe eine grundbücherliche Sicherstellung vorzunehmen. Eine solche Sicherstellung würde es dem Land ermöglichen, die Fördermittel nicht nur zurückzufordern sondern auch tatsächlich wieder zu vereinnahmen. Dies wäre auch ein deutliches Signal an jene Betriebe, die einen Förderungstourismus betreiben und Betriebsstandorte nur mit Blick auf eine lukrative Förderkulisse auswählen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1.  Die Landesregierung wird beauftragt, die Förderungsrichtlinien des Landes dahingehend zu überarbeiten, dass für Förderungen ab einem Betrag von 10.000,- Euro entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen sowie geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um im Falle der Nichterfüllung der Zielvereinbarung den Förderungsbetrag seitens des Landes tatsächlich zurückfordern zu können. Als geeignete Maßnahme sind Bankgarantien sowie grundbücherliche Sicherstellungen in Betracht zu ziehen.

2. Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, 21. September 2009