Freiheitliche Initiativen
Antrag
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Verbesserung der Pendlerförderung des Landes Salzburg
Die Landesregierung hat für das Jahr 2009 ein Pendlerpaket geschnürt, das sowohl Förderungen für den Individualverkehr als auch für die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel vorsieht. Inhaber von Jahreskarten des Salzburger Verkehrsverbundes erhalten am Ende der Laufzeit der Jahreskarte einen Zuschuss von 20% der Kosten. Die Gewährung der Förderung ist einkommensunabhängig und setzt lediglich den Wohnsitz im Bundesland Salzburg voraus. Auch die Beantragung der Förderung ist sehr unkompliziert. Für Pendler, die ein Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeit nutzen, gibt es eine Förderung von bis zu 380,- Euro pro Jahr. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort, wobei eine Mindestentfernung von 25 km vorgesehen ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entweder unmöglich oder unzumutbar ist. Anders als die Jahreskartenförderung ist die Kfz-Pendlerförderung einkommensabhängig. Wer mehr als 21.500,- Euro brutto im Jahr verdient, hat keinen Förderanspruch. Insgesamt hat die Landesregierung für dieses Förderungspaket im Jahr 2009 drei Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Insbesondere an die Förderung des Kaufs von Jahreskarten wurden hohe Erwartungen geknüpft. Bis 2010 rechnete man mit einer Steigerung der verkauften Jahreskarten von 5.000 auf 10.500, wobei rund 3.000 Neukunden erwartet wurden. Selbst wenn diese hohen Erwartungen vorerst nicht erfüllt werden konnten, so ist trotzdem eine Steigerung von rund 32% zu verzeichnen. Es konnte somit eine Förderungssumme von 340.000,- Euro für fast 3.000 Jahreskartenbesitzer ausbezahlt werden. Im heurigen Jahr wird der Förderungsbetrag sogar auf 800.000,- Euro aufgestockt.
Weniger erfolgreich war die Förderung des Individualverkehrs. Bis zum 24. September 2009 wurden lediglich 1.845 Anträge positiv erledigt und eine Förderungssumme von 349.925,- Euro ausbezahlt. Angesichts eines budgetierten Förderbetrages von 2,15 Millionen Euro stellt dies nur einen Anteil von rund 16% dar. Die Gründe, warum diese Förderung relativ zurückhaltende Annahme findet, sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund dürften die sehr restriktiven und komplizierten Förderungsrichtlinien sein. Wie schon eingangs erwähnt, müssen die Förderungswerber eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, um in den Genuss einer Pendlerförderung zu kommen.
Während also die Jahreskartenförderung durchaus als Erfolg und eine wirksame Entlastung für die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel zu bewerten ist, handelt es sich bei der Kfz-Pendlerförderung schon in der Konzeption um eine wenig wirksame Maßnahme.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, die Förderungsrichtlinie für die Kfz-Pendlerförderung mit dem Ziel anzupassen, dass es zumindest zu einer Verdoppelung der positiv erledigten Anträge kommt. Dabei ist sicher zu stellen, dass es zu keiner Reduktion der Einzelförderung kommt.
2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
Salzburg, 1. Februar 2010





