Freiheitliche Initiativen
Antrag
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Gültigkeit der ÖBB-Vorteilscard
Immer wieder kommt es zu Beschwerden über die eingeschränkte Gültigkeit der ÖBB-Vorteilscard. So gilt die Vorteilscard etwa nicht bei der Benutzung des Postbusses, obwohl dieser Teil der ÖBB ist. Begründet wird dies seitens der ÖBB damit, dass es neben den Verbundtarifen auch so genannte Haustarife gibt. Für den Benutzer eines öffentlichen Verkehrsmittels ist dies jedoch unerheblich. Dies auch deshalb, weil es sich Fahrgäste nicht aussuchen können, welches Verkehrsmittel sie benutzen. Die Fahrgäste sind abhängig vom Fahrplan und von der Linienführung, so dass es oft vorkommt, zwei unterschiedliche Transportmittel, nämlich den Postbus und die Bahn, zu benützen. Während die Vorteilscard bei Benützung der Bahn Gültigkeit hat, gewährt der Postbus keine 50%ige Ermäßigung. Bemerkenswert ist, dass die VorteilscardSenior sehr wohl bei Fahrten mit den Postbus gilt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, mit den ÖBB beziehungsweise mit der Postbus AG dahingehend in Verhandlung zu treten, dass die ÖBB Vorteilscard auch bei der Benutzung des Postbusses gilt.
2. Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
Salzburg, 1. Februar 2010





