Freiheitliche Initiativen
Dringlicher Antrag
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend den Vollzug des Landeshaushaltes 2009 und die budgetären Perspektiven des Landes
Der Landeshaushalt für das Jahr 2009 wurde bereits im Frühsommer des Jahres 2008 erstellt. Durch den frühen Zeitpunkt der Budgeterstellung konnten die Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten, die damit verbundene Wirtschaftskrise und die Einnahmenausfälle nicht berücksichtigt werden. Auch nicht berücksichtigt werden konnten die Steuerreform des Bundes sowie spezielle Förderungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Schon während des Wahlkampfes wurde von der ÖVP ein Budgetloch von 50 Millionen Euro im laufenden Vollzug in den Raum gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde diese Kritik noch als „Wahlkampfgetöse“ abgetan. Wenige Tage nach der Landtagswahl wurden diese Befürchtungen nicht nur bestätigt, sondern sogar übertroffen. Nach den damals bekannt gegebenen Berechnungen sollen im Landeshaushalt 2009 70 Millionen Euro fehlen.
Im Arbeitsübereinkommen der neuen Landesregierung wird ein „klare(r) Budgetpfad vorgezeichnet“. Die Schulden des Landes sollen auf bis zu 640 Millionen Euro ansteigen, ab 2012 beabsichtigt die Landesregierung wieder ausgeglichene Haushalte zu erstellen und für 2010/11 soll aus Gründen der besseren Planbarkeit ein Doppelbudget erstellt werden.
So klar dieser Budgetpfad für die Landesregierung sein mag, so wenig ist dieser für den Landtag nachvollziehbar. Trotz erheblicher und tiefgreifender Schwierigkeiten beim Budgetvollzug wurde der Landtag über diese Entwicklungen nicht informiert, obwohl das Landeshaushaltsgesetz eine entsprechende Verpflichtung hierzu normiert. Vielmehr hat die Landesregierung vor den Wahlen die Entwicklung beschönigt und in aufwändigen Zeitungsinseraten mit Kosten von rund 23.500,- Euro den Menschen die heile Welt der stabilen Finanzen vorgegaukelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Dringlichen Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag unverzüglich einen Bericht über den Vollzug des Landeshaushaltes 2009, die Rahmenbedingungen für die Budgeterstellung 2010/11 sowie über die budgetären Perspektiven bis 2014 vorzulegen.
2. Dieser Antrag wird dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.
Salzburg, 4. Mai 2009





