Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Dr. Karl Schnell an Frau Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller betreffend die Bestellung des Sicherheitsdirektors
Mit Wirkung vom 1. Februar 2008 wurde Dr. Franz Ruf interimistisch zum Sicherheitsdirektor für das Bundesland Salzburg bestellt. Eine definitive Bestellung scheiterte an Ihrem Widerstand. Sie haben auch die interimistische Bestellung als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt und darüber hinaus einen anderen Kandidaten favorisiert. Vor wenigen Tagen wurde nun bekannt, dass Sie der Bestellung von Dr. Ruf die Zustimmung erteilt haben.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. Welche Gründe waren maßgeblich, dass Sie nun der Bestellung von Dr. Ruf zum Sicherheitsdirektor zugestimmt haben?
1.1. Inwieweit konnten die Bedenken gegen seine Person ausgeräumt werden?
1.2. Was hat sich in sachlicher Hinsicht geändert, dass nun die Zustimmung zur Bestellung erteilt werden konnte?
Salzburg, 4. Mai 2009





