Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Rosemarie Blattl an Herrn Landesrat Walter Blachfellner betreffend die Verwendung von so genanntem Analogkäse
In letzter Zeit mehren sich Berichte darüber, dass in der Gastronomie zunehmend Analogkäse Verwendung findet. Bei Analogkäse handelt es sich um ein Käseimitat, das aus pflanzlichen oder tierischen Fetten hergestellt wird. In der Produktion ist Analogkäse erheblich billiger als bei der Verwendung von Milch. Äußerlich und geschmacklich ist Analogkäse kaum von echtem Käse zu unterscheiden. Dadurch werden Konsumenten getäuscht.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. In welcher Form besteht eine Kennzeichnungspflicht von Analogkäse, erachten Sie diese für ausreichend und wird diese Kennzeichnungspflicht durchgehend eingehalten?
1.1. Wurde bei Kontrollen von Betrieben in Salzburg die Verwendung von Analogkäse festgestellt, wenn ja, wann und in welchen Betrieben?
1.2. Beabsichtigen Sie Schwerpunktkontrollen, wenn ja, wann und in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?
Salzburg, 4. Mai 2009





