Freiheitliche Initiativen

Dienstag, 09. Juni 2009

MÜNDLICHE ANFRAGE

 

von LAbg. Rosemarie Blattl an Herrn Landesrat Josef Eisl betreffend die Novellierung der Bioabfallverordnung

Im Juni des Vorjahres haben Sie einen Novellierungsvorschlag zur Bioabfallverordnung in Begutachtung gegeben. Wesentlicher Inhalt dieses Entwurfes ist die Neuregelung der Entsorgung des so genannten Spültrankes. Zum einen sollen Speisereste hinkünftig von der Gemeinde entsorgt werden, wobei zwei Möglichkeiten zur Wahl stehen. Entweder wird der Spültrank ohne jede Vorbehandlung erfasst oder nach Abscheiden des Flüssigkeitsanteiles gemeinsam mit sonstigen Bioabfällen gesammelt. Zum anderen soll die Entsorgung von Speiseresten über die Kanalisation ausdrücklich untersagt werden.

Gegen die Verordnung gibt es insbesondere seitens der Wirtschaftskammer erhebliche bedenken, so dass eine Kundmachung bislang unterblieben ist.

Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Welche Gründe sind maßgeblich, dass eine Änderung der Bioabfallverordnung bislang nicht erfolgt ist?

1.1. Welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden auf Grund des Begutachtungsverfahrens vorgenommen?

1.2. Welche Vor- und Nachteile sind für die Gastronomie mit dieser Verordnung verbunden?

Salzburg, 8. Juni 2009