Freiheitliche Initiativen

Monday, 06. July 2009

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend das Sicherheits-defizit in Salzburg

Die öffentliche Ordnung gehört zu den Grundfesten eines geordneten Staatswesens. Sicherheit ist die Grundlage für persönliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dabei geht es nicht nur um den Schutz des Eigentums, sondern auch um den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Menschenwürde. In den vergangenen Jahren hat nicht nur das subjektive Sicherheitsgefühl abgenommen, sondern auch die objektiven Daten und Fakten sprechen eine deutliche Sprache. 2008 wurden in Österreich 572.695 Straftaten angezeigt. In Salzburg waren es im vergangenen Jahr 33.366 angezeigte Fälle. Das bedeutet, dass in Salzburg alle 15 Minuten eine Straftat begangen wird. Ist diese Zahl an sich schon dramatisch, so verschärft sich die Situation noch durch die sinkende Aufklärungsquote, die österreichweit bei gerade einmal 38,3% liegt. Somit bleiben rund zwei Drittel der begangenen Straftaten ohne rechtliche Konsequenzen für die Täter. Auf der Strecke bleiben die Opfer.

Seit einigen Wochen ist Salzburg von einer bisher noch nie dagewesenen Kriminalitätswelle betroffen. „Verbrechen im Stundentakt: Eine bis dato nicht gekannte Kriminalitätswelle beunruhigt die Bevölkerung. Die personell ausgeblutete Polizei hat es mit Tätern zu tun, die militärisch trainiert und immer skrupelloser sind“, kommentiert dazu eine Salzburger Zeitung. Österreich und Salzburg bekommen nun die Rechnung für den Sparkurs bei der Exekutive präsentiert. Anstatt die Exekutive entsprechend auszustatten, hat man sie in den letzten Jahren durch einen Reformwolf gedreht. Dies hat dazu geführt, dass der Personalstand ausgedünnt, bewährte Strukturen zerschlagen, Überstundenkontingente gekürzt und sogar die Kilometerleistung der Einsatzfahrzeuge gekürzt wurden. Die Folgen dieser so genannten Reformen haben jedoch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu tragen, die angesichts der hohen Steuerquote eigentlich darauf vertrauen, dass dieses Geld auch für ihren wirksamen Schutz eingesetzt wird. Stattdessen verweist das Innenministerium auf die rückläufige Statistik und bildet im Osten Österreichs Sonderkommissionen. Salzburg und der Westen des Landes bleiben auf der Strecke.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird beauftragt, einen permanenten Sicherheitsbeirat einzurichten, dem Vertreter der Sicherheitsbehörden, der Personalvertretung der Exekutive sowie der Landtagsparteien angehören. Dieser Sicherheitsbeirat soll unter Einbindung etwaiger externer Experten die aktuelle Situation analysieren und ein kurzfristiges Maßnahmenbündel erarbeiten, das auf die Bekämpfung der aktuellen Kriminalitätsentwicklung abzielt. Weiters soll der Beirat bei der Tätigkeit der verschiedenen Behörden koordinierend tätig werden und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger dienen.

2. Die Landesregierung wird weiters beauftragt zu prüfen, inwieweit Kriminalitätsopfer gegenüber der Republik Österreich Schadenersatzerforderungen wegen der Vernachlässigung der verfassungsgemäßen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erheben können und diesen Bürgerinnen und Bürgern in einem Musterprozess zu unterstützen.

3. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 6. Juli 2009