Freiheitliche Initiativen

Montag, 21. September 2009

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Einräumung von Dienstbarkeiten für den Bau der 380 kV-Salzburgleitung

Das Land Salzburg hat im Kampf gegen die 380 kV-Leitung eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen. Ob es nun die Beauftragung der so genannten KEMA-Studie war oder auch die Novellierung des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes. Auch in der Abwehr des Wettbewerbsbeschleunigungsgesetzes trat das Land Salzburg geschlossen gegen die Bestrebungen der Bundesregierung auf. Das massive Auftreten der Salzburger Landespolitik gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat den Verbund Konzern und seine Tochterfirma Austrian Power Grid (APG) für den 2. Teilabschnitt zumindest zu einer Trassendiskussion bewogen, so dass hier auch einige Verbesserungen erzielt werden konnten. Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Teilverkabelung der Leitung in besonders sensiblen Bereichen will der Verbund nach wie vor nicht nachkommen, obwohl die technische Machbarkeit von der Firma KEMA bestätigt wurde. Die Beauftragung des EU-Koordinators brachte nicht den gewünschten Erfolg. Obwohl es zwar zu Anpassungen in der Trassenführung für den 2. Teilabschnitt gekommen ist, wurde eine Teilverkabelung abermals ausgeschlossen.

Seitens des Verbundes wird der Bericht des EU-Koordinators als Bestätigung der bisherigen Strategie gesehen. Kurz nach der Berichtsvorlage hat der Verbund mit den Bauarbeiten am 1. Teilabschnitt begonnen und beruft sich auf den rechtskräftigen Bewilligungsbescheid. Dies mag zwar formal in Ordnung sein, jedoch wird die Gesprächsbasis zwischen dem Projektbetreiber und den Anrainern nicht gerade verbessert.

Die Verhandlungen zwischen dem Land, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Verbund haben jedoch gezeigt, dass seitens des Verbund-Konzerns wenig Entgegenkommen zu erwarten ist, sondern lediglich auf Zeit gespielt wird. Diese Strategie kann auch vom Land Salzburg übernommen werden. Im 1. Teilabschnitt sind insgesamt acht Landesgrundstücke betroffen. Für deren Nutzung ist die Einräumung einer entsprechenden Dienstbarkeit erforderlich. Darüber hinaus berührt die Trasse auch noch Grundstücke der Bundeswasserbauverwaltung, die vom Land verwaltet werden. Auch hier wären Dienstbarkeiten erforderlich. In dieser Frage sollte das Land seine günstige Position nützen, um den Verbund wieder auf den Verhandlungstisch zurück zu bringen. Die Nichteinräumung der Dienstbarkeiten wäre auch ein klares Signal des Landes, dass man mit der Vorgangsweise des Verbundes nicht einverstanden ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1.  Die Landesregierung wird beauftragt, für die Errichtung des 1. Teilabschnitts der so genannten 380 kV-Salzburg-Leitung keine Dienstbarkeiten auf Grundstücken des Landes beziehungsweise der Bundeswasserbauverwaltung einzuräumen.

2.  Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 21. September 2009