Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Friedrich Wiedermann an Herrn Landesrat Walter Blachfellner betreffend die Senkung der Netto-Mietkosten
Der Landtag hat in der 6. Session der 13. Gesetzgebungsperiode durch eine Novelle des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes die Voraussetzungen für die Senkung der Netto-Mietkosten im geförderten Mietwohnbau geschaffen. Als ein Grund für die Novelle waren von Ihnen die nicht unerheblichen Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren angeführt worden. Durch die Gesetzesnovelle wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Nachlässe zu den aushaftenden Förderungsdarlehen und rückzahlbaren Annuitätenzuschüsse gewährt werden, soweit die verbleibenden Restschulden durch Bankdarlehen und Eigenmittel ersetzt werden können. Die Regelung soll zu einer Senkung der Netto-Mietkosten führen.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. Welche gemeinnützigen Wohnbauträger konnten auf Basis der Gesetzesnovelle die Netto-Mieten bereits senken?
1.1. Bei wie vielen Wohnungen wurden die Netto-Mieten bereits gesenkt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Bezirken und durchschnittliche Senkung wird ersucht)
1.2. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Netto-Mietkostensenkung und auf wie viel beläuft sich die durchschnittliche Reduktion der Netto-Mietkosten pro Wohnung?
Salzburg, 21. September 2009





