Freiheitliche Initiativen

Montag, 02. November 2009

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend Maßnahmen zur Eindämmung des Sozialmissbrauchs

Der Salzburger Landtag hat am 12. Dezember 2001 auf Initiative der FPÖ einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung ersucht wird, in den Bezirksverwaltungsbehörden zu veranlassen, dass hinkünftig einlangende Anzeigen der Exekutive gegen Personen, die verdächtig sind, durch die Begehung von Straftaten erhebliche Vermögensvorteile erzielt zu haben, auch den Sozialämtern zum Zweck der Überprüfung hinsichtlich der Verheimlichung von Einkommensbezügen oder Vermögen übermittel werden (Nr. 228 der Beilagen der 4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode). Aus einer am 17. August 2009 durch Landesrätin Erika Scharer ausgefertigten Anfragebeantwortung (Nr. 191 der Beilagen der 1. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)  geht hervor, dass der Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2001 nicht umgesetzt wurde.

In der selbigen Anfragebeantwortung vom 17. Juli 2009 (Nr. 110 der Beilagen der 1. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) wurden für das Jahr 2007 drei Fälle von Sozialmissbrauch in der Landeshauptstadt angeführt, wobei kein Fall vom Strafamt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Im Jahr 2008 wurden fünf Fälle von den Behörden des Magistrates der Stadt Salzburg verfolgt, wobei drei an die Staatsanwaltschaft abgetreten wurden. Von der Bezirkshauptmannschaft Hallein wurden in den Jahren 2007 und 2008 sechs Fälle verfolgt, wobei in zwei Fällen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde.

Angesichts der kürzlich von der Polizei aufgedeckten Fälle von Sozialmissbrauch durch Asylwerber dürfte es sich beim Sozialmissbrauch nicht nur um Einzelfälle handeln. Die Polizei konnte 23 Asylwerber ausforschen, die sich mittels gefälschter Ausweise als EU-Bürger ausgaben und sich so Sozialleistungen erschlichen hatten. Ähnliche Fälle wurden via Medien bereits in jüngster Vergangenheit bekannt. Anzeigenkopien der Polizei gegen Tatverdächtige, beispielsweise wegen Verdachts der Begehung einer Straftat gegen fremdes Vermögen sowie des Drogenhandels, ergehen regelmäßig auch an die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Sozialämter hätten somit, im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 12. Dezember 2001 überprüfen müssen, ob Tatverdächtige auch missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.  Allein die vom Bundesministerium für Inneres erstellten Sicherheitsberichte der vergangenen Jahre rechtfertigen mit Grund die Befürchtung, dass durch die Nichtumsetzung des Landtagsbeschlusses der öffentlichen Hand ein nicht abschätzbarer Schaden entstanden ist.

Eine Zugriffsmöglichkeit zum SIS (Soziales Informationssystem Salzburg) für die Polizei würde eine rasche und unbürokratische Abklärung einer möglichen missbräuchlichen Verwendung von Sozialleistungen ermöglichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird ersucht, an den Sicherheitsdirektor mit dem Ersuchen heranzutreten, dass die Polizei im Falle der Feststellung von Delikten nach dem Strafgesetzbuch, den strafrechtlichen Nebengesetzen sowie anderer Rechtsnormen den Bezug von Sozialleistungen durch Tatverdächtige, die in Bereicherungsabsicht gehandelt haben, überprüft, ob diese von Seiten des Landes (z.B. offene Sozialhilfe oder Grundversorgung) oder auch von Seiten des Bundes (z.B. Arbeitslosengeld) Sozialleistungen bezogen haben und bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen Maßnahmen zur Strafverfolgung einleitet.

2. Ferner wird die Landesregierung ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Polizei eine elektronische Zugriffsmöglichkeit auf das SIS (Soziales Informationssystem Salzburg) erhält, damit diese ohne bürokratischen Aufwand einen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Tatverdächtige abklären kann.

3. Die Landesregierung wird weiters ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Polizei eine elektronische Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Arbeitsmarktservice erhält, damit diese einen möglichen Missbrauch des Arbeitslosengeldes durch Tatverdächtige abklären kann.

4. Die Landesregierung wird ebenfalls ersucht, dass sich das Land bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung von Sozialleistungen des Landes als Geschädigter dem Strafverfahren anschließt.

5. Schließlich wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dass in der am 1. Jänner 2010 in Kraft tretenden Novelle zum Fremdenrecht der erhebliche missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen (ab einer Schadenssumme von € 1.000) in einer Bestimmung normiert wird, dass Fremden bei missbräuchlicher Verwendung von Sozialleistungen der Aufenthaltstitel aberkannt wird.

6. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 2. November 2009