Freiheitliche Initiativen

Montag, 02. November 2009

MÜNDLICHE ANFRAGE

 

von LAbg. Rosemarie Blattl an Frau Landesrätin Erika Scharer betreffend die Vergabe eines „Schulstartgeldes“ an sozial schwache Familien

In Salzburg können Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Leistungen aus der Sozialhilfe erhalten, zu Beginn eines Schuljahres eine Unterstützung in der Höhe von 155,50 Euro beantragen, haben Sie in einer Aussendung der Landeskorrespondenz vom 25. August dieses Jahres verlauten lassen. Die von Ihnen als „Schulstartgeld“ titulierte Unterstützung entspricht dem Sozialhilferichtsatz für Kinder.

Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Wie viele Anträge auf das sogenannte Schulstartgeld wurden zu Beginn eines Schuljahres in den vergangenen zwei Jahren gestellt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr und Bezirk wird ersucht)

1.1. Wie viel wurde als Gesamtsumme im Jahr 2008 und 2009 ausbezahlt?

1.2. Wie viele Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen befanden sich in den vergangenen zwei Jahren unter den Antragstellern? (Um eine detallierte Darstellung nach Jahr, Bezirk und Antragsteller nach Geschlecht wird gebeten)

Salzburg, 2. November 2009