Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Lukas Essl an Herrn Landesrat Josef Eisl betreffend die Auswirkungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes auf die Regelung der Zulagen und Nebengebühren im Landesdienst
Am 24. September 2009 hat der Verfassungsgerichtshof ein Erkenntnis zu den Nebengebühren und Zulagen des Bundes gefasst. Der Verfassungsgerichtshof bemängelte insbesondere, dass viele Nebengebühren auf Grund „verwaltungsintern festgelegter Praktiken und Erlässe“ ausbezahlt würden. Dabei berufe sich der Bund auf eine Gesetzesbestimmung, die „zu unbestimmt und daher verfassungswidrig“ sei, so die Höchstrichter. Der Verfassungsgerichtshof räumte dem Bund eine Frist bis zum 31. Oktober 2010 ein, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen.
Auch der Salzburger Landesdienst kennt eine Vielzahl von Nebengebühren und Zulagen. Nur ein geringer Teil ist entweder im Gesetz selbst oder durch Verordnung geregelt. Überwiegend werden die Zulagen auf Grundlage von Regierungsbeschlüssen gewährt.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. Besteht auf Grund des gegenständlichen Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes für das Land Handlungsbedarf, wenn ja, in welchen Bereichen, wenn nein, warum nicht?
1.1. Sofern Handlungsbedarf besteht, wie ist die weitere Vorgangsweise?
1.2. Ist an eine grundsätzliche Überarbeitung der Nebengebühren und Zulagen im Landesdienst geplant, wenn ja, in welcher Form?
Salzburg, 2. November 2009





