Freiheitliche Initiativen

Montag, 14. Dezember 2009

Dringliche Anfrage

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer betreffend die Erhöhung der Bürgermeisterbezüge

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Bezüge der Bürgermeister ab Juli 2010 angehoben werden sollen. Betroffen von der Erhöhung sollen insbesondere Bürgermeister von kleineren Gemeinden sein. Neben der Erhöhung der Bezüge soll auch eine Bezugsfortzahlung von bis zu sechs Monaten eingeführt werden. Angestrebt wird auch eine Beseitigung der „sozial- und pensionsrechtlichen Nachteile“, wie es in einem Medienbericht heißt. Damit scheint eine jahrelange Diskussion um die Bezüge der Bürgermeister ein vorläufiges Ende gefunden zu haben. Vor fast zwei Jahren hat es bereits einen Vorschlag gegeben, der eine generelle Erhöhung der Bürgermeisterbezüge vorgesehen hat. Nunmehr sollen lediglich die Bezüge in den kleineren Gemeinden angehoben werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb gemäß § 78 Abs 1 GO-LT folgende

Dringliche Anfrage:

1. Welchen akkordierten Vorschlag zur Erhöhung der Bürgermeisterbezüge werden Sie dem Landtag vorlegen?

1.1. Wurden die Bezüge der Bürgermeister im Vorfeld evaluiert und zu welchem Ergebnis ist man hierbei gekommen?

1.2. Wie liegen die Bürgermeisterbezüge im Vergleich zu anderen Bundesländern?

1.3. Was ist unter Beseitigung der „sozial- und pensionsrechtlichen Nachteile“ zu verstehen?

1.4. Haben die Gemeinden bereits die entsprechende budgetäre Vorsorge getroffen?

1.5. Wann ist mit einer Beschlussfassung durch den Landtag zu rechnen?

Salzburg, 14. Dezember 2009