Freiheitliche Initiativen

Montag, 14. Dezember 2009

MÜNDLICHE ANFRAGE

 

von LAbg. Rosemarie Blattl an Frau Landesrätin Erika Scharer betreffend die Neuregelung des Schonvermögens im Sozialhilfegesetz

Am 18. April 2007 hat der Landtag den Auftrag (422 der Beilagen, 4. Session, 13. GP) erteilt, im Sozialhilfegesetz eine Neuregelung des so genannten Schonvermögens vorzunehmen. Ziel des Beschlusses war es, dass auch Hilfeempfängern in der offenen Sozialhilfe ein Schonvermögen eingeräumt wird. Bis dato wurde dem Landtag keine diesbezügliche Regelung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Welchen Inhalt wird die Neuregelung des Schonvermögens im Sozialhilfegesetz haben?

1.1. Mit welchen Kostenfolgen ist diese Novellierung verbunden?

1.2. Wann werden Sie dem Landtag eine entsprechende Vorlage zuleiten?

Salzburg, 14. Dezember 2009