Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Friedrich Wiedermann an Herrn Landesrat Josef Eisl betreffend die Gehaltserhöhung der Landesbediensteten für 2010
Nach umfangreichen Verhandlungen mit der Personalvertretung der Landesbediensteten wurde vereinbart, die Gehaltserhöhung für 2010 auszusetzen und erst 2011 im Ausmaß des Abschlusses für 2010 nachzuziehen. Für 2012 soll der Gehaltsabschluss für 2011 umgesetzt werden. Ebenfalls wurde vereinbart, die Auszahlungstermine für die Gehälter auf den 15. eines jeden Monats zu verlegen. Die Umsetzung dieses Pakets erfolgt durch das Budgetbegleitgesetz. Im Zuge der Beschlussfassung dieses Gesetzes erfolgte die Übernahme dieser Regelung auch für die Magistratsbediensteten. Während das Gesamtpaket von den Landesbediensteten mitgetragen wird, gab es seitens der Magistratsbediensteten vehemente Proteste, die dazu führten, dass nun doch eine Gehaltserhöhung per 1.1.2010 in Aussicht gestellt wird.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. Ist beabsichtigt, auch den Landesbediensteten für 2010 eine Gehaltserhöhung zu gewähren, sofern dies bei den Magistratsbediensteten erfolgen sollte, wenn ja, in welcher Ausmaß, wenn nein, warum nicht?
1.1. Ist an eine Neuverhandlung des Personalvertretungspaktes gedacht, wenn ja, in welchen Punkten, wenn nein, warum nicht?
1.2. Sehen Sie auf Grund der geltenden Rechtslage einen Spielraum, den Landesbediensteten eine Gehaltserhöhung per 1.1.2010 zu gewähren und ist diese Rechtslage auch auf die Magistratsbediensteten anwendbar?
Salzburg, 14. Dezember 2009





