Freiheitliche Initiativen

Montag, 01. Februar 2010

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Hubschrauberrettung im Bundesland Salzburg

Seit 1. Jänner 2010 dürfen die Hubschrauber der Fa. Heli Austria GmbH in St. Johann im Pongau nicht mehr für die Flugrettung eingesetzt werden. Grund dafür ist, dass die Austro Control GmbH der Ansicht ist, dass die von der Fa. Heli Austria eingesetzten Hubschrauber vom Typ AS 355 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb nicht mehr für Ambulanz- und Rettungsflüge eingesetzt werden dürfen. Die AOCV 2008 (Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008) sieht im § 3 Abs. 2 vor, dass solche Flüge nur mit Hubschraubern der Flugleistungsklasse I durchgeführt werden dürfen. Nun kommen unabhängige Gutachter zum Ergebnis, dass diese Hubschrauber sehr wohl den Anforderungen entsprechen und alle Sicherheitskriterien erfüllen. Trotz allem bleibt die Austro Control bei ihrer Rechtsauslegung, die diese in einem lapidaren E-Mail ohne eingehende Begründung mitgeteilt hat. Wie haarsträubend die Situation ist, beweist auch der Umstand, dass diese Bestimmung der AOCV nur bis 8. April 2012 gilt. Danach gelten wieder die europäischen Sicherheitsvorschriften und die in Rede stehenden Hubschrauber dürfen wieder eingesetzt werden

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist dies keinesfalls hinzunehmen und der Verdacht der Willkür ist nicht von der Hand zu weisen. Trotz positiver Gutachten und entsprechender Zertifikate verweigert die Austro Control der Fa. Heli Austria die Flugerlaubnis aber auch eine bescheidmäßige Erledigung. Deshalb hat die Landesregierung auch eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs an die Staatsanwaltschaft Salzburg erstattet. Aber aus touristischer Sicht entsteht dem Land Salzburg schwerer Schaden. Die Sicherstellung einer leistungsfähigen Flugrettung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal unseres Wintertourismus. Unsere Gäste verlassen sich bei einem Winterurlaub in Salzburg darauf, dass im Bedarfsfall schnelle ärztliche Hilfe geleistet wird. Der dadurch entstandene Imageschaden ist zurzeit noch nicht absehbar. Schließlich ist die Flugrettung auch ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Immerhin werden von der Fa. Heli Austria 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Angesichts der wirtschaftlichen Situation wiegt der Verlust dieser Arbeitsplätze noch viel schwerer. Während enorme Summen für Arbeitsstiftungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze investiert werden, wird hier ein gesunder Betrieb mit bürokratischen Hürden zu Grunde gerichtet.

Der bislang entstandene Schaden für die Fa. Heli Austria aber auch für das Ansehen des Landes ist ohnehin schon enorm. Es ist nicht hinzunehmen, dass eine Behörde derart selbstherrlich agiert und dies ohne Konsequenzen bleibt. Hier ist auch die zuständige Bundesministerin gefordert, diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1.  Der Salzburger Landtag fordert die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, das Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der Austro Control GmbH in der Form wahrzunehmen, dass die Hubschrauber der Fa. Heli Austria in St. Johann im Pongau bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für Ambulanz- und Rettungsflüge eingesetzt werden dürfen.

2.  Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg,1. Februar 2010