Freiheitliche Initiativen

Monday, 15. March 2010

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend die Büros der Mitglieder der Landesregierung

Auf Grund der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Einnahmenausfällen musste auch das Land Salzburg einen konsequenten Sparkurs einschlagen. Es gibt kaum Bereiche, die nicht von den Sparmaßnahmen betroffen sind. Selbst der Sozialbereich ist durch das Einfrieren der Sozialhilferichtsätze von den Kürzungen nicht ausgenommen. Auch die Landesbediensteten erbringen ihren Beitrag zu den hohen Einsparungserfordernissen. So wurde etwa eine Verschiebung der Auszahlung der Bezüge und eine Aussetzung der Gehaltserhöhungen beschlossen. Darüber hinaus sieht das Landeshaushaltsgesetz Personaleinsparungen von 140 Vollzeitäquivalenten vor. Schon in den vergangenen Jahren war der Landesdienst von massiven Personaleinsparungen betroffen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen. Viele Leistungen, die die Bevölkerung von der Landesverwaltung erwartet, können zum Teil nicht mehr oder nur eingeschränkt erbracht werden.

Von all diesen Einsparungen im Personalbereich ausgenommen scheinen die Büros der Mitglieder der Landesregierung zu sein. Während in der Landesverwaltung immer mehr Dienstposten abgebaut werden, bleibt der Personalstand in den Regierungsbüros nicht nur gleich, sondern wird sogar ausgebaut. Dies wurde kürzlich auch von der Personalvertretung heftig kritisiert. Eine Anfragebeantwortung bestätigt nun die Kritik der Personalvertretung. Mit Stand 1. Februar 2010 stehen allen sieben Regierungsbüros 59 (in Worten: neunundfünfzig) Dienstposten zur Verfügung. Noch dramatischer als dieses Faktum ist jedoch die Entwicklung der vergangenen Jahre. Zum Stand 1. Jänner 2009 waren es 53,025 Dienstposten und zum 31. Dezember 2004 48,37 Dienstposten. Innerhalb von gerade einmal fünf Jahren ist dies eine Steigerung um 10,63 Dienstposten oder 22 %. Noch beeindruckender ist ein Vergleich mit dem Jahre 1999. Damals kamen die Regierungsmitglieder mit 43,75 Dienstposten aus.

Die Signalwirkung dieser Aufstockung an die Bevölkerung sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung ist fatal. Während manche Abteilungen Tag für Tag an der Grenze der Belastbarkeit stehen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, genehmigen sich die Mitglieder der Landesregierung großzügige Dienstpostenaufstockungen. Dabei ist die Landesregierung um keine noch so faule Ausrede verlegen. Von bisher nicht besetzten Dienstposten und von der Beschäftigung behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in der Anfragebeantwortung die Rede. Der Gipfel der Perfidie ist jedoch der Umstand, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Abteilungen abgezogen und den Regierungsbüros zugewiesen wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird beauftragt, die Büros der Mitglieder der Landesregierung in die Personaleinsparungsmaßnahmen einzubeziehen und mittelfristig den Personalstand zumindest um 10 % zu senken. Über die gesetzten Maßnahmen ist dem Landtag von den einzelnen Regierungsmitgliedern zu berichten.

2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 15. März 2010