Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Lukas Essl an Herrn Landesrat Josef Eisl betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs
Kürzlich machte die Personalvertretung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 18.6.2009, C 88/08 Fall Hütter) aufmerksam, wonach auch Dienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr für die Berechnung des Vorrückungsstichtages heranzuziehen sind. Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Bund eine diesbezügliche Anpassung seines Dienstrechtes.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, auf das gegenständliche Urteil zu reagieren und welchen Inhalt sollen etwaige gesetzliche Anpassungen haben?
1.1. Wann ist mit einer entsprechenden Regierungsvorlage zu rechnen?
1.2. Mit welchen Kosten ist die Umsetzung dieses Urteils für den Landeshaushalt verbunden?
Salzburg, 3. Mai 2010






