Freiheitliche Initiativen

Monday, 05. July 2010

Dringlicher Antrag

 

der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend den Vollzug der Landeshaushalte 2010 und 2011

„Sinkende Einnahmen erfordern erneut Anziehen der Schuldenbremse“. Unter diesem theatralischen Titel informierte der Landesfinanzreferent am 29. Juni 2010 die Öffentlichkeit von erheblichen Problemen beim Vollzug des Landeshaushaltes 2010. Im ersten Halbjahr sind die Einnahmen um 10,77 Millionen Euro hinter den Erwartungen geblieben.

Schon bei der Beschlussfassung gab es erhebliche Zweifel, dass das Doppelbudget 2010/2011 auch tatsächlich halten wird. Trotz vieler kritischer Stimmen hat sich die Salzburger Koalition auf diese budgetpolitische Irrfahrt verständigt. Die Landesregierung hat sich sehenden Auges in ein enges Korsett zwängen lassen, das nunmehr schon nach einem halben Jahr die ersten Risse bekommt. Es scheint nur mehr eine Frage der Zeit zu sein, bis es platzen wird. Denn die Rahmenbedingungen sind nach wie vor denkbar schlecht. Die Aussichten auf eine konjunkturelle Erholung sind eher trüb. Selbst wenn die Konjunktur in allernächster Zeit anspringen sollte, so wirkt sich dies erst mit erheblicher Verzögerung auf die Einnahmensituation des Landes aus. Es wäre also eine trügerische Hoffnung, auf den schon mehrfach angekündigten Aufschwung zu warten.

Aus heutiger Sicht ist schon der Landeshaushalt 2010 nicht mehr geordnet vollziehbar. Über den Landeshaushalt 2011 können nur Spekulationen angestellt werden. Deshalb gilt es nun, planend und ordnend einzugreifen, damit Salzburg nicht wieder vor der gleichen Situation steht, wie schon 2009. Aus diversen Rücksichten hat die Landesregierung erst viel zu spät auf die Einnahmenentwicklung reagiert. Eine Neuverschuldung von 65,2 Millionen Euro und ein Gesamtschuldenstand von 496,7 Millionen Euro waren die Folge. Auch die Reaktion auf die aktuellen Einnahmenausfälle sind eher zögerlich, denn mit ein paar Grundstücksverkäufen, Rücklagenentnahmen und Kürzungen bei den Ermessensausgaben kann man den Landeshaushalt nur über Wasser halten. Überdies handelt es sich vornehmlich um Einmaleffekte, die eine nachhaltige Sicherung der Landesfinanzen keinesfalls garantieren.

Vordringliches Ziel ist es nun, die Aufgaben zu erledigen, die man schon 2008 wegen der bevorstehenden Landtagswahlen und 2009 aus Angst vor der eigenen Courage nicht in Angriff genommen hat. Es ist zu wenig, sich hinter dem Doppelbudget zu verstecken und es als unabänderlich und in Stein gegossen zu postulieren. Die Entwicklungen der letzten Monate haben gezeigt, dass derzeit keine langfristigen Planungen möglich sind. Selbst die traditionelle Jährlichkeit des Landeshaushaltes scheint angesichts der Dynamik und der Uneinschätzbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung ein fast zu langer Planungshorizont zu sein. Trotz allem müssen jetzt Maßnahmen zur Sicherung des Landeshaushaltes ergriffen und unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden. Zum Ersten muss die aktuelle Situation bewältigt werden und zum Zweiten die Weichen für 2011 gestellt werden. Das Festhalten am Doppelbudget scheint für solche strategischen Überlegungen eher hinderlich zu sein, weshalb diese Entscheidung ernsthaft zu hinterfragen ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag bis zum 15. September 2010 ein detailliertes Maßnahmenpaket für den gesicherten Vollzug des Landeshaushaltes 2010 vorzulegen. Dieser Bericht hat insbesondere die neue Einnahmensituation zu berücksichtigen sowie eine Evaluierung der bisher gesetzten Maßnahmen zu enthalten.

2. Die Landesregierung wird weiters beauftragt, auf Grund der Erfahrungen im Vollzug des Landeshaushaltes 2010 und insbesondere der neuen Einnahmensituation dem Landtag bis zum 15. September 2010 ein detailliertes Maßnahmenpaket für den Vollzug des Landeshaushaltes 2011 vorzulegen.

3. Die Landesregierung wird schließlich beauftragt, dem Landtag bis zum 15. September 2010 ein Landeshaushalts-Stabilitätsprogramm bis 2014 vorzulegen.

4. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Für diesen Antrag wird gemäß § 60 Abs. 4 GO-LT die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 5. Juli 2010