Freiheitliche Initiativen
MÜNDLICHE ANFRAGE
von LAbg. Friedrich Wiedermann an Frau Landesrätin Erika Scharer betreffend die Beteiligung des Landes Salzburg an der Transparenzdatenbank
Die Bundesregierung hat sich nunmehr darauf verständigt, als Bedingung für die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine so genannte Transparenzdatenbank zu schaffen. In diese Datenbank sollen alle Transferleistungen aufgenommen werden, wobei Inhalt und Ausgestaltung noch relativ offen sind. Diese Transparenzdatenbank soll bereits ab 2011 alle Bundesförderungen enthalten. Die Länder sollen ab 2012 folgen, wobei hierzu eine Artikel 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden soll. Sofern keine Einigung mit den Ländern erzielt werden kann, hat die Bundesregierung ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz in den Raum gestellt.
Ich stelle deshalb an Sie gemäß § 78 a GO-LT folgende
Mündliche Anfrage:
1. Welche Haltung nimmt die Landesregierung grundsätzlich zur so genannten Transparenzdatenbank ein und welche Bedingungen stellt das Land für den Fall einer Beteiligung?
1.1. Wird sich das Land Salzburg freiwillig an dieser Transparenzdatenbank beteiligen oder erst auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
1.2. Von welchem zeitlichen Horizont für die Beteiligung an der Transparenzdatenbank geht die Landesregierung aus und mit welchen Personal- und Sachkosten ist zu rechnen?
Salzburg, 5. Juli 2010






