„Im Streit um die willkürliche Auslegung der Salzburger Gemeindeordnung und eine dementsprechende Geschäftsführung des Oberalmer ÖVP-Bürgermeisters Hans-Jörg Haslauer sowie seiner Amtsleiterin hat die Gemeindeaufsicht unmissverständlich der Beschwerde der Freiheitlichen stattgegeben“, kommentiert Landesparteisekretär Andreas Schöppl den Entscheid der Salzburger Gemeindeaufsicht. „Dies soll sämtlichen Bürgermeistern der Volkspartei ein mahnendes Beispiel sein, ihre Ortskaiser-Mentalität abzulegen und im Sinne der Salzburger Bevölkerung nach den Bestimmungen des Gesetzes zu regieren.“ Wortwörtlich maßregelt die Gemeindeordnung Hans-Jörg Haslauer, dass er zukünftig auf die Einhaltung der Bestimmungen der Gemeindeordnung achten muss. „Es ist nun auch der zu dieser Angelegenheit bisher schweigende ÖVP-Chef Wilfried Haslauer am Zug, ein klärendes Gespräch, nicht nur mit seinem Oberalmer Namensvetter, sondern mit all seinen Bürgermeistern zu führen“, so Schöppl. „Die Salzburger Gemeindeordnung ist keine lose Richtlinie, sondern ein Gesetz, an das sich ein jeder zu halten hat. Auch die ÖVP!“ Erfreut zeigt sich auch der freiheitliche Beschwerdeführer vor der Gemeindeaufsicht, Gemeinderat Toni Zuckerstätter, für den von Anfang an klar war, dass die einseitige Ablehnung oder Entfernung einzelner Tagesordnungspunktes im Bauausschuss durch den Bürgermeister rechtlich unzulässig waren. „Die Oberalmer Freiheitlichen sind erfreut über die Rüge der Gemeindeaufsicht und hoffen, dass nun eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister in Zukunft möglich ist. Wir reichen ihm die Hand und hoffen, dass nun entsprechend der Gemeindeordnung tatkräftig für Oberalm gearbeitet wird."