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18. September 2018 | Europäische Union

Vilimsky: „Ungarn-Abstimmung im Europaparlament war nicht korrekt“

"Enthaltungen hätte man bei der Ergebnisermittlung berücksichtigen müssen, womit sich keine Zwei-Drittel-Mehrheit ergeben hätte und der Antrag damit abgelehnt worden wäre."

„Die Abstimmung über die Eröffnung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn hat meiner Auffassung nach nicht den Regeln des Europaparlaments entsprochen“, erklärte heute Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament und FPÖ-Generalsekretär. Er widersprach damit den Aussagen eines Sprechers der EU-Kommission in Österreich, der die Abstimmung als „sonnenklare Sache“ bezeichnete.

48 Enthaltungen nicht eingerechnet

Bei dem Votum am vergangenen Mittwoch gab es 448 Ja-Stimmen, 197 Nein-Stimmung und 48 Enthaltungen. Die für die Annahme erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde dabei deshalb erreicht, weil die Enthaltungen nicht mitgezählt wurden. Hätte man diese berücksichtigt, so wäre keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande gekommen und somit auch kein Verfahren gegen Ungarn in Gang gesetzt worden.

Ausnahmeregelung für Fälle, wo spezifische Mehrheit nötig ist

 „Die Berücksichtigung der Enthaltungen ist der springende Punkt“, so Vilimsky. In Artikel 178 der Geschäftsordnung des Europaparlaments sei zwar festgelegt, dass für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags nur die abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen und nicht die Enthaltungen berücksichtigt werden, so Vilimsky. Allerdings sei dort auch eine Ausnahme angeführt, und zwar für jene Fälle, wo in den EU-Verträgen eine spezifische Mehrheit vorgesehen ist.

Vorgehensweise in EU-Arbeitsvertrag klar geregelt

„Genau das ist aber bei einem Verfahren nach Artikel 7, um das es hier geht, der Fall. Denn dafür ist – in Artikel 354 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU – explizit eine Zwei-Drittel-Mehrheit angeführt“, so der freiheitliche Delegationsleiter. Damit hätte man die Enthaltungen ebenfalls berücksichtigen müssen. „Was nichts anders bedeutet, als dass das Ergebnis der Ungarn-Abstimmung nicht korrekt ermittelt wurde“, so Vilimsky.


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