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Mindestsicherung: FPÖ bringt dringlichen Antrag ein
Wiedermann: Nach unseren zahlreichen Anträgen hoffen wir jetzt auf Gesetzesnovelle
Eine Novelle des Mindestsicherungsgesetzes wird die FPÖ bei der Landtagssitzung kommende Woche mittels eines dringlichen Antrages einfordern. Alle bisherigen FPÖ-Anträge auf eine Änderung des Gesetzes wurden bisher von den Koalitionsparteien abgeschmettert. „Nunmehr scheint wieder Bewegung in die Diskussion gekommen zu sein. Die Stadt Salzburg hat angekündigt, die Mehrkosten in der Höhe von 100.000,- Euro für ihren Bereich übernehmen zu wollen. Es fehlt somit nur mehr die Zustimmung des Gemeindeverbandes sowie die Bereitschaft des Landes vergleichsweise wenig Geld – es geht um rund 545.000 Euro oder 0,025 Prozent des Landesbudgets – für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit zur Verfügung zu stellen“, begründet FPÖ-Sozialsprecher Friedrich Wiedermann den dringlichen Antrag.
Der Personenkreis, der von diesen Ungerechtigkeiten betroffen sei, sei klar umschrieben, wenngleich statistisches Material bislang fehle. „Trotz mehrfacher FPÖ-Anfragen ist die Landesregierung bis heute nicht in der Lage, entsprechendes Datenmaterial zu liefern. In der Stadt Salzburg geht man jedoch von 329 Alleinerzieherinnen aus. Landesweit dürften darüber hinaus noch rund 1.400 Pensionistinnen und Pensionisten betroffen sein“, so der FPÖ-Sozialsprecher. Seitens der ressortzuständigen Landesrätin wurde bei ihrem Amtsantritt versprochen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Ein entsprechender Antrag der FPÖ wurde jedoch am 23. November 2011 mit dem Hinweis auf die finanzielle Situation des Landes abgelehnt.
Nun müsse endlich eine Reform der Mindestsicherung über die Bühne gehen. Zurzeit würde der 13. und 14. Monatsbezug bei der Berechnung des Anspruchs auf die Mindestsicherung einbezogen. „Damit hat mit der Einführung der Mindestsicherung eine Schlechterstellung einiger Personenkreise statt gefunden. Seit kurz nach der Einführung der Mindestsicherung werde den Menschen eine Behebung der Verschlechterung zugesagt. Geschehen ist bis dato nichts. Noch immer existiert der Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot“, kritisiert Wiedermann. Nicht nur die Mindestsicherung gehe in den Monaten der Sonderzahlung verloren, sondern auch die Sonderzahlung für Kinder in Höhe von 81 Euro.







