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07. Mai 2024

Hannes Költringer: EU-Entwaldungsverordnung muss neu verhandelt werden

EU schießt wieder über Ziel hinaus und schafft Bürokratiemonster für unsere kleinstrukturierten Waldbauern

Ein Bild von LAbg. Hannes Költringer

LAbg. Hannes Költringer

„Die EU will im Rahmen der Deforestation Regulation (EUDR) sicherstellen, dass beim Anbau von Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch, etc. keine Wälder gerodet werden“, so Landwirtschaftssprecher LAbg. Hannes Költringer. „Das Ergebnis ist jedoch ein verordnetes Bürokratiemonster für unsere kleinstrukturierten Waldbauern.“ Költringer führt aus, dass die Verordnung für Nicht-KMU bereits mit 30. Dezember 2024, für KMU mit 30. Juni 2025 erfüllt werden muss. „Die EU schießt allerdings wieder einmal weit über das erklärte Ziel, die Auswirkungen der von den Europäern gekauften Produkte auf die globalen Wälder und Waldgebiete zu verringern, hinaus. Unsere Waldbauern werden verpflichtet, jedes Stück Holz bis zur kleinsten Parzelle rückverfolgbar zu machen. So wird ein Aufwand generiert, der in keiner Relation zum Nutzen steht.“

Költringer ergänzt, dass in Österreich durch das PEFC-Siegel bereits ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft existiert, womit obgenannten Schutzerwägungen bereits hinlänglich Rechnung getragen wird. „Zudem wurde gemäß der letzten Österreichischen Waldinventur klar aufgezeigt, dass die Waldfläche in Österreich ständig steigt und 50 Prozent des Landesgebietes aus Waldfläche besteht.“ Für Költringer sind die überbordenden Auflagen der EUDR kontraproduktiv und müssen dringendst adaptiert werden. „Es darf nicht sein, dass heimische Betriebe, die ohnehin schon aufgrund unionsrechtlicher, bürokratischer Auflagen in die Pflicht genommen werden, noch mehr Aufwand betreiben müssen und dadurch die nachhaltige heimische Wertschöpfungskette in Gefahr gerät.“


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