„Bergheims Bürgermeister Robert Bukovc kennt sich entweder bei der Finanzierung der Kinderbetreuung überhaupt nicht aus oder er streut gezielt medial Fehlinformationen, die Eltern und Familien und auch andere Bürgermeister verunsichern“, übt Klubobmann Andreas Schöppl harsche Kritik an Bukovc Desinformationspolitik in der heutigen Kronen Zeitung. „Wenn er davon spricht, dass Eltern die Mehrkosten für die Kinderbetreuung ab Jänner nicht in ihren privaten Budgets einkalkuliert haben, dann befürchte ich, dass er inhaltlich wirklich im Blindflug unterwegs ist.“
„40 Euro ist der Maximalbeitrag des Familienpakets pro Kind und Monat für die ganztägige und ganzwöchige Betreuung von 1- und 2-Jährigen und kein Durchschnittswerk. Diese Änderung gilt auch erst ab dem neuen Betreuungsjahr, gängige und eigentlich bekannte Praxis. Wo Bukovc zu Jahresbeginn als Gemeinde einspringen will, ist fraglich, weil die Planungssicherheit für Familien und Gemeinden es vorgibt, dass erst ab September umgestellt wird“, so Schöppl.
Eine etwaige Erhöhung der Beiträge für Familien ab Jahresbeginn ist damit schlicht Blödsinn. „Ein Schritt ab Jahresanfang ist somit nicht erforderlich und Bukovcs Meldung sind nicht nur unwahr, sondern gänzlich falsch“, so Schöppl. „Ich bin aber erfreut, dass laut Bukovcs Aussagen seine Gemeinde entgegen seinen bisherigen medialen Ansagen finanziell so gut aufgestellt ist und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, dass eine spürbare Mehrbelastung für Eltern nicht zu befürchten ist.“
Schöppl führt zudem aus, dass der Elternbeitragsersatz an den ursprünglichen Ausgangswert 2023 angepasst wird, womit der beitragsfreie Halbtageskindergarten weiterhin bestehend und finanziert ist. „Die gewährleisteten 100 Euro Ersatz vom Land liegen zudem immer noch weit über jenen Beiträgen, die Gemeinden von Eltern vor dem Jahr 2023 eingehoben haben. Die Gemeinden bekommen aus diesem Titel also wesentlich mehr Gelder als zuvor. Das Desinformationsbedürfnis so manchen Bürgermeisters ist mittlerweile unredlich“, so Schöppl abschließend.

