Das neue Salzburger Veranstaltungsgesetz ist nicht nur sinnvoll, es ist schlicht notwendig, denn das bisherige Gesetz stammt im Kern aus dem Jahr 1997 und passt längst nicht mehr zu einer Veranstaltungsrealität, die heute größer, vielfältiger und professioneller ist als vor fast drei Jahrzehnten“, betont LAbg. Andreas Teufl. „Die Folge waren Graubereiche, Unsicherheiten, Doppelgleisigkeiten und unnötiger Verwaltungsaufwand, gerade für Gemeinden, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter. Genau das wird jetzt endlich bereinigt und im Sinne der Entbürokratisierung optimiert.“
Im Vordergrund steht, dass durch das neue Gesetz nun weniger Bürokratie für die Breite stattfindet, jedoch klare Regeln statt Interpretationschaos und höchste Standards dort, wo es wirklich notwendig ist. Besonders positiv sind die Erleichterungen für kleine und mittlere Veranstaltungen. „Höhere Schwellenwerte sorgen dafür, dass viele klassische Vereins-, Kultur- und Gemeindeveranstaltungen künftig nicht mehr anmeldepflichtig sind oder deutlich einfacher abgewickelt werden können“, so Teufl. In genehmigten Veranstaltungsstätten sind künftig Veranstaltungen bis 500 Personen möglich, statt bisher 300, ebenso steigt die Grenze in Gastgewerbebetrieben auf 500 Besucherplätze. „Das ist ein echter Praxisgewinn für Wirte, Vereine und alle, die vor Ort etwas auf die Beine stellen.“
Auch im Freien wird die Realität endlich abgebildet und Veranstaltungen ohne besondere Anlagen bleiben bis 600 Personen genehmigungsfrei, sowie die zulässige Endzeit wird von 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr angehoben. „Das ist genau die Anpassung, die Vereine und Gemeinden seit Jahren verlangen und natürlich weiterhin in Einklang mit Anrainer- und Lärmschutz stehen“, so Teufl.
Ein zentraler Fortschritt ist die eindeutige Abgrenzung nach Teilnehmerzahl. „Bis 2.000 Teilnehmer ist es eine Kleinveranstaltung, darüber eine Großveranstaltung. Damit gibt es keine Willkür und keine Interpretationsspielräume mehr“, stellt Teufl klar. „Für Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten künftig strengere, aber nachvollziehbare Vorgaben inklusive verpflichtendem Sicherheitskonzept.“
Wesentlich ist auch die Verschiebung der Zuständigkeit bei Großveranstaltungen zur Bezirksverwaltungsbehörde. „Damit entlasten wir die Bürgermeister und bringen diese Verfahren dorthin, wo mehr personelle und fachliche Ressourcen vorhanden sind. Das schafft Planbarkeit, Transparenz und Sicherheit für Besucher, Veranstalter und Behörden“, betont Teufl und schließt: „Dieses Gesetz beendet Überregulierung dort, wo sie niemandem nützt, und stärkt die Standards dort, wo es um echte Sicherheitsfragen geht. Genau so muss moderne Gesetzgebung aussehen, nämlich praxistauglich, klar und bürokratieabbauend.“

