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21. Jänner 2026

Andreas Teufl: Post-Grundversorgung darf nicht auf Gemeindekassen abgewälzt werden

Wenn Gemeinden Postpartner retten müssen, braucht es endlich eine faire finanzielle Lösung. Dividenden sollen dort wirken, wo die Versorgung gesichert wird.

Ein Bild vom 2. LT-Präs. Andreas Teufl

2. LT-Präs. Andreas Teufl

„Die flächendeckende postalische Grundversorgung ist Daseinsvorsorge und gerade im ländlichen Salzburg ein Stück Lebensqualität“, kommentiert LAbg. Andreas Teufl den mehrstimmig angenommenen freiheitlichen Antrag zur Sicherung der postalischen Versorgung. „Für viele ältere Menschen, Familien und Betriebe entscheidet die Post im Ort darüber, ob man Wege, Zeit und zusätzliche Kosten überhaupt bewältigen kann.“ Besonders kritisch sieht Teufl, dass die Kosten immer öfter bei den Gemeinden landen. „Wenn Gemeinden einen Postpartner halten wollen, müssen sie in der Praxis oft zuschießen, Räumlichkeiten bereitstellen oder organisatorisch einspringen.“

Teufl führt aus, dass während die Gemeinden zahlen, die wirtschaftliche Erträge jedoch nach oben fließen. „Die Österreichische Post AG ist als Universaldienstbetreiber verpflichtet, eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen. Wenn diese Verantwortung de facto auf Gemeinden abgeschoben wird, läuft etwas grundsätzlich falsch“, stellt Teufl klar. Es braucht daher eine klare, rechtssichere Lösung. „Gemeinden, die für die postalische Grundversorgung einspringen, dürfen nicht finanziell bestraft werden. Wir fordern eine gesetzliche Grundlage, die betroffene Gemeinden finanziell unterstützt. Und zwar dauerhaft und planbar.“ Ein naheliegender Schritt ist ein Postinfrastruktur-Fonds, gespeist aus einem zweckgebundenen Anteil von Dividenden, damit Gewinne dort ankommen, wo die Grundversorgung tatsächlich aufrechterhalten wird. „Wenn der Bund über Beteiligungen Dividenden erhält, dann muss ein Teil davon zurück zu den Menschen und Gemeinden, die sonst am Ende ohne Post dastehen“, so Teufl.


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