„Auch bei der Salzburger Verkehrsgesellschaft (SVG) muss es grundlegende Verbesserungen geben. Die Unternehmensführung soll nicht nur über betriebswirtschaftliche, sondern auch über verkehrswirtschaftliche, verkehrsplanerische, vergaberechtliche und sehr gute örtliche und steuerliche (z. B. Ust.) Kenntnisse verfügen, um das Unternehmen nicht nur operativ, sondern auch strategisch zu führen“, so FPÖ-Verkehrssprecher Hermann Stöllner. „Es stehen viele Herausforderungen an, da im Bundesland Salzburg auch Drittunternehmen wie etwa die ÖBB, Steiermark Bahn, etc. im Regional- und Stadtverkehr tätig sind und koordiniert werden müssen“, so Stöllner, der ein klares „Zurück zu den Wurzeln“ fordert.
Zu der medial aufgeworfenen Frage soll der nachstehende 10. Punkte-Plan für eine Neuorganisation dienen.
Folgend der Freiheitliche Vorschlag zur Reorganisation der ÖPNV-Struktur:
1. Die Neuorganisation des ÖPNV für die Unternehmen der Salzburg AG müssen einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Verkehrsrecht, Vergaberecht, Arbeitsrecht) und anderseits auch die bestehenden Finanzierungsstrukturen (FAG, ÖPNRV-G, PSO usw.) insbesondere in Richtung Bund beachten.
2. Damit ist es sinnvoll eine Holdingstruktur zu prüfen (100% Land), die mit operativen Verkehrsgesellschaften über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden ist und die gleichzeitig die zentralen Dienste ausführt.
3. Die Tochtergesellschaften Obus, Salzburger Lokalbahn, Pinzgauer Lokalbahn bzw. auch noch Schafbergbahn/Wolfgangseeschifffahrt, Mönchsbergaufzug und Festungsbahn sollten soweit im 100% Eigentum des Landes stehen, sofern aus finanzierungstechnischen und verkehrs- und vergaberechtlichen Gründen kein anderes Beteiligungsverhältnis angezeigt ist. Dies wird z. B. beim Obus und der Salzburger Lokalbahn der Fall sein um einerseits auch die derzeitige Finanzierungsverpflichtung (Dauerlast der Salzburg AG) für die betroffenen Betriebsteile aufrecht zu erhalten und die Stadt Salzburg in ihrem Wirkungsbereich einzubeziehen um FAG Mittel zweifelsfrei zu erhalten.
4. Gerade aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wäre auch eine ausreichende Beteiligung der Gemeinden des Oberpinzgaus sinnvoll um die enormen anstehenden Modernisierungsinvestitionen für die Pinzgauer Lokalbahn nicht durch Wettbewerbszeiträume und allfällige Betreiberwechsel in ihrer Amortisation zu stören, sondern über das Instrumentarium der Direktvergabe auch nach 2022 (Inhousevergabe-Interner Betreiber) sicherzustellen.
5. Die Verkehrsfinanzierungsstruktur – insbesondere auch mit Dritten – kann damit unverändert bleiben und den Gemeinden kann auch die Angst genommen werden, automatisch für anfallende Verluste zahlen zu müssen.
6. Alle Erträge/Einnahmen/Subventionen/Leistungsentgelte von Dritten sollten sich in den jeweils zuständigen operativen Verkehrsgesellschaften sammeln. Die derzeitige Abgangsdeckung aus der Salzburg AG müsste dauerhaft an die jeweils betroffene operative Verkehrsgesellschaft überbunden werden.
7. Die rentablen Teile, das sind die touristischen Bahnen samt der Wolfgangseeschifffahrt, führen ihre Ergebnisse ebenfalls an die Holding ab, liefern damit einen positiven Deckungsbeitrag und tragen so zur geringstmöglichen abschließenden Verlustabdeckung durch das Land Salzburg in der Holdinggesellschaft SLB - Salzburger Landesbahnen bei. Einen derartigen Weg hätte man über den schon eingeschlagenen Weg (SLB Obus, SLB Salzburger Lokalbahn, usw.) nur konsequent weitergehen müssen und man wäre bei diesem Vorschlag gelandet.
8. Aus dem Strubklamm-/Wiestalkraftwerk und dem Eichetkraftwerk der ehemaligen Salzburger Stadtwerke wird der Strom für die Elektromobilität erzeugt und diese gehören wie auch der unterirdische Lokalbahnhof in der Landeshauptstadt zu den Anlagen des Verkehrsbereichs.
9. Diese Organisationsstruktur ist jedenfalls abschließend auch für die Mitarbeiter aus arbeitsrechtlicher Sicht klärend, weil die bestehenden Branchenkollektivverträge in den jeweiligen Tochtergesellschaften aufrecht bleiben können.
10. Die Besitzgesellschaft des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens ist die Holding (SLB), die die Anlagen den jeweils betroffenen operativen Gesellschaften zur entgeltlichen Nutzung überlässt.
Stöllner führt weiter aus: „Diese Organisationsaufgabe ist nicht ohne die Begleitung versierter und einschlägig erfahrener Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zu bewältigen. Ich möchte festhalten, dass eine Zusammenarbeit nicht von einer aus wirtschaftlichen Gründen optimierten Organisationsstruktur, sondern auch von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Akteure abhängt“.
„Denn gerade das neuerliche Einbeziehen weiterer Schnittstellen und Akteure hat zu Problemen und dem Stillstand im ÖPNV geführt. Es hat den Anschein, dass die SVG mehr mit sich selbst als mit ihren Aufgabenbeschäftigt ist. Und genau da muss der Hebel angesetzt werden“, so Stöllner abschließend.