Im Zusammenhang mit der eingebrachten Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft (LUA) zeigt sich Landeshauptfrau-Stellvertreterin Svazek unmissverständlich: Für die aktuelle Vorgangsweise bestehe kein Verständnis. Der betroffene Abschnitt des Hochwasserschutzprojekts liegt im Nationalpark und fällt damit auch zur Gänze in die naturschutzrechtliche Zuständigkeit von Landesrat Aigner, auch betreffend das Suchen von Lösungen mit der LUA. Ungeachtet dessen spricht Svazek aber ein Machtwort.
„Die Landesumweltanwaltschaft verkennt einmal mehr ihre Rolle. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht nicht darin, Vorhaben reflexartig zu blockieren, sondern darin, im Sinne tragfähiger und ausgewogener Lösungen mitzuwirken. Gerade aus zahlreichen Verfahren wissen wir, dass die LUA sehr wohl zu konstruktiver Zusammenarbeit fähig ist. Wenn sie jedoch in überholte Denkmuster zurückfällt, schadet sie nicht nur dem Naturschutz selbst, sondern gefährdet im konkreten Fall auch den dringend notwendigen Hochwasserschutz und damit letztlich Menschenleben“, übt Svazek scharfe Kritik.
Für Svazek ist klar, dass das erforderliche Umdenken im Naturschutzbereich noch nicht flächendeckend stattgefunden hat. „Offenbar bedarf es zusätzlicher politischer Klarstellungen hinsichtlich Aufgabenverständnis und Wirkungsbereich der Landesumweltanwaltschaft. Sollte hier nicht zeitnah ein Umdenken erfolgen, bin ich auch bereit, entsprechende Schritte einzuleiten“, betont Svazek abschließend.

