„In der Landtagssitzung vom 20. März 2024 segnete der Landtag einstimmig die beiden 15a-Vereinbarungen betreffend die 24-Stunden-Betreuung und Frühe Hilfen ab“, so LAbg. Alexander Rieder. „Durch diese Vereinbarungen mit dem Bund sichern wir uns Bundesmittel, die essentiell notwendig sind, um Verbesserungen im Sozialbereich durchführen zu können.“ Rieder führt aus, dass alleine in der 24-Stunden-Betreuung 60 Prozent der Mittel vom Bund und 40 Prozent vom Land kommen. Es wird die Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen in der Höhe von 800 Euro (statt 225 Euro) und durch unselbstständige Betreuungspersonen in der Höhe von 1 600 Euro (statt 800 Euro) jeweils pro Monat auf Basis von mindestens zwei Betreuungsverhältnissen gefördert.
Soziallandesrat Christian Pewny ergänzt, dass es umso wichtiger war, die 15a-Vereinbarung Frühe Hilfen in der heutigen Sitzung unter Dach und Fach zu bringen, da ansonsten die Bundesmittel für 2024 nicht ausbezahlt würden. „Es geht inhaltlich um die Fortführung des seit 2012 bestehenden Leuchtturmprojektes Frühe Hilfen – birdi, bei dem landesweit Familienbegleiter hoch belastete junge Eltern in der ersten Phase der Elternschaft intensiv aufsuchend begleiten. Dies ist die sinnvollste Form der präventiven Kinder- und Jugendhilfe bzw. Gesundheitsvorsorge für das Kind. Wir können dadurch direkt und effektiv unterstützen, ohne das Landesbudget weiter belasten zu müssen“, so Pewny.