„Die mit 1. Juli 2025 in Kraft getretene NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 hätte eigentlich eine spürbare Entlastung für Betriebe bringen sollen“, so LAbg. Rene Sauerschnig. „Für viele Pick-ups bleibt diese Entlastung jedoch bloß Theorie.“ Grund dafür ist die enge Auslegung der gesetzlich geforderten „einfachen Ausstattung“, wodurch marktübliche Fahrzeuge in der Praxis vielfach von der Befreiung ausgeschlossen werden. „Was die Bundesregierung hier abliefert, ist ein typischer Fall von groß angekündigter Entlastung und anschließender kalter Rücknahme durch die Hintertür. Am Papier wird den Betrieben geholfen, in der Realität scheitert die NoVA-Befreiung dann an einer lebensfremden Kriterienliste aus Wien“, kritisiert LAbg. Rene Sauerschnig. „Daher haben wir heute im Landtag mit Regierungsmehrheit ein deutliches Signal nach Wien gesendet, dass hier Nachschärfungen notwendig sind.“ Im Gegensatz dazu stimmte die Opposition gegen die steuerliche Erleichterung für Unternehmen. „Gerade im Innergebirg sind Einzel- und Kleinunternehmer von geländegängigen Pick-ups abhängig. Wenn nun die Finanz- und Verkehrsminister-Partei SPÖ im Landtag klar Stellung gegen diese Erleichterungen bezieht, darf sie das gerne den Wirtschaftstreibenden in den roten Gemeinden bei mir im Pinzgau erklären.“
Besonders absurd ist, dass bei Pick-ups mit zwei Sitzreihen zahlreiche heute völlig übliche Ausstattungsmerkmale als Hindernis für die Steuerbefreiung gewertet werden. So gelten unter anderem getönte Scheiben ab der B-Säule, beheizbare Heckscheiben, elektrische Sitzverstellung, Infotainment-Systeme oder sogar ein beheizbares Multifunktionslenkrad plötzlich nicht mehr als „einfache Ausstattung“. „Offenbar ist man in der Bundesregierung der Meinung, dass ein Arbeitsfahrzeug sofort zum Luxusgefährt wird, sobald irgendwo eine Heckscheibenheizung eingebaut ist oder der Lenker ein ordentliches Lenkrad in der Hand hat. Wenn man dieser Logik folgt, ist in Wien offenbar schon ein Lenkrad fast ein Luxusartikel“, so Sauerschnig.
Gerade für Betriebe im Bauwesen, in der Land- und Forstwirtschaft oder im alpinen Raum seien Pick-ups keine Prestigeobjekte, sondern unverzichtbare Arbeitsgeräte. Wer bei solchen Fahrzeugen jeden praxistauglichen Ausstattungsstandard als „Luxus“ denunziert, habe von der Realität der Unternehmen offensichtlich keine Ahnung. „Ein Pick-up wird nicht deshalb zur Limousine, weil er wintertauglich, sicher und alltagstauglich ausgestattet ist. Entscheidend muss der funktionale Zweck sein. Wird das Fahrzeug überwiegend gewerblich genutzt und dient es als Arbeitsgerät, dann muss auch die steuerliche Behandlung daran ausgerichtet sein“, fordert Sauerschnig. „Die Betriebe brauchen keine Showpolitik und keine Überschriften aus dem Regierungsprogramm, sondern echte Entlastung. Wer NoVA-Befreiung draufschreibt, muss auch NoVA-Befreiung drinlassen und darf nicht im Nachhinein mit absurden Ausstattungslisten alles wieder zunichtemachen“, so Sauerschnig abschließend.

