„Nur durch eine ordnungsgemäße und institutionelle Abhaltung eines Überprüfungsausschusses kann eine seriöse Selbstkontrolle der Gemeindegebarung vonstatten gehen“, erklärt heute Seekirchens Gemeindevertreter LAbg. Hermann Stöllner die Wichtigkeit des Kontrollinstrumentes in der Gemeindeordnung. „Bedauerlicherweise empfinden es die Gemeindevertreter und zuständigen Ausschussmitglieder der SPÖ und FWS nicht als notwendig, dem Überprüfungsausschuss die Ehre ihrer Anwesenheit zu erteilen“, führt Stöllner zum unentschuldigten Fernbleiben der besagten Gemeindevertreter aus.
Konkret spricht Stöllner das Fernbleiben am anberaumten Ausschuss, der für den 30.September 2019 in Seekirchen festgelegt worden war, an: „Überraschenderweise war weder der Vorsitzende, noch ein Stellvertreter an diesem Abend verfügbar, wodurch der Überprüfungsausschuss gar nicht erst abgehalten werden konnte. Wir Freiheitliche fragen uns daher schon, wie ernst es SPÖ und FWS mit der Gemeindegebarung in Seekirchen meinen können“, schließt Stöllner.