„Mit der neuen Verordnung zu den raumordnungsrechtlichen Umweltprüfungen setzt die Salzburger Landesregierung ein klares Zeichen für Bürokratieabbau und praxisnahe Verwaltung“, begrüßt LAbg. Andreas Hochwimmer die Verordnung zu raumordnungsrechtlichen Umweltprüfungen im Bundesland Salzburg. „Gemeinden, Betriebe und Projektwerber werden künftig von einfacheren und schnelleren Verfahren profitieren.“ Besonders positiv bewertet Hochwimmer den Entfall der Umwelterheblichkeitsprüfung beziehungsweise Umweltprüfung für Planungen bis zu 5.000 Quadratmetern. „Wo der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht, muss die Politik den Mut haben, Verfahren zu vereinfachen. Genau diesen Weg geht die Landesregierung.“
Die neue Regelung entlastet nicht nur die Verwaltung des Landes, sondern auch die Gemeinden, die seit Jahren unter einer wachsenden Bürokratielast leiden. „Jede eingesparte Stunde an Verwaltungsaufwand bedeutet mehr Zeit für die Anliegen der Bürger und für die Umsetzung wichtiger Projekte. Gleichzeitig bleiben die hohen Umweltstandards in Salzburg selbstverständlich gewahrt. Diese Reform zeigt, dass Bürokratieabbau und verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt kein Widerspruch sind. Die Salzburger Landesregierung setzt damit einen wichtigen Impuls für einen modernen, leistungsfähigen und bürgernahen Verwaltungsstandort“, so Hochwimmer abschließend.

