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01. März 2023

Andreas Schöppl: ÖVP verhindert Ausweitung des Anfragerechts der Opposition

Winkeladvokaterei und ÖVP-Totalblockade schaden demokratischen Strukturen

„Es kann nicht sein, dass es vom Gutdünken eines Landesrates abhängt, ob Anfragen der Opposition beantwortet werden oder nicht“, kommentiert Verfassungssprecher LAbg. Andreas Schöppl die heutige Ausschussdebatte über eine Ausweitung des Interpellationsrechts. „Der Stil hat sich bei dieser Landesregierung stark geändert. Während vor 20 Jahren Landtagsanfragen anstandslos beantwortet wurden, würden selbige heute unter Verweis auf ein eingeschränktes Interpellationsrecht abgeschmettert.“

Die Argumentation der ÖVP ist für Schöppl unverständlich, dass etwa die Opposition Haftungen in Millionenhöhe mitbeschließen soll, ohne eine Kontrollmöglichkeit ausüben zu dürfen. Gerade die ÖVP will sich durch fragwürdige Auslegung der Gesetze und Winkeladvokaterei einfach nicht in die Karten schauen lassen, wie sie ausgelagerte Unternehmen mit Landesbeteiligung führt. „Es geht hier nicht um das Können, sondern das Wollen, Gesetze zu ändern und damit mehr Demokratie in Salzburg aufkeimen zu lassen“, so Schöppl, der gerade den Überformalismus der Regierungsparteien kritisiert. „Der Anfragewille muss im Vordergrund stehen. In diesem Spannungsfeld gehört Klarheit geschaffen. Genau das soll dezidiert im Gesetz und der Geschäftsordnung als Ausführungsgesetz stehen. Es kann nicht dem Interpretationsspielraum des jeweiligen Regierungsbüros unterliegen, ob beantwortet wird.“


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