„Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags hat heute den freiheitlichen Antrag zur Reglementierung von Smartbrillen mit Aufnahmefunktion einstimmig angenommen“, so Klubobmann Andreas Schöppl. „Wir fordern unter anderem eindeutig erkennbare und nicht deaktivierbare Aufnahmesignale, die Überprüfung strafrechtlicher Schutzlücken sowie besondere Vorkehrungen in sensiblen Bereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen und Saunen.“ Schöppl führt aus, dass sich die Technik rasch entwickelt. Moderne Smartbrillen sind von einer gewöhnlichen Seh- oder Sonnenbrille äußerlich kaum mehr zu unterscheiden. „Mein Gegenüber kann oft nicht erkennen, ob ich gerade nur eine Brille trage oder ob Kamera und Mikrofon mitlaufen“, erklärt Schöppl.
Besonders deutlich wird die Problematik in Schwimmbädern, Umkleidekabinen, Duschen oder Saunabereichen. „Wer auf eine Brille angewiesen ist, trägt sie selbstverständlich auch in Situationen, in denen andere Menschen besonders viel Privatsphäre erwarten. Künftig kann niemand mehr auf den ersten Blick unterscheiden, ob es sich dabei um eine normale Sehbrille oder um eine Kamera handelt. Gerade dort, wo Menschen sich umziehen oder unbekleidet sind, darf es deshalb keine Grauzone geben“, so Schöppl. Die Freiheitlichen fordern deshalb technische Standards, durch die eine laufende Aufnahme für andere Personen tatsächlich wahrnehmbar und nicht manipulierbar ist. „Ein winziges Lämpchen, das man überkleben oder übersehen kann, reicht nicht. Wenn aufgenommen wird, muss das zweifelsfrei erkennbar sein. Und wenn das Signal manipuliert wird, darf auch die Aufnahme nicht weiterlaufen“, betont Schöppl. „Technischer Fortschritt ist willkommen. Aber er darf nicht dazu führen, dass Menschen ihre Privatsphäre verlieren, ohne es überhaupt zu bemerken. Die einstimmige Zustimmung im Ausschuss zeigt, dass dieses Problem fraktionsübergreifend ernst genommen wird“, so Schöppl abschließend.

