04. August 2026

Karin Berger: Dritte Nullrunde wird zur schleichenden Kürzung für Familien

Trotz steigender Preise bleiben zentrale Leistungen weiter auf dem Stand von 2025

Ein Bild von LAbg. Karin Berger

LAbg. Karin Berger

„Die Bundesregierung hat den Familien nun auch die dritte Nullrunde in Folge ins Gesetz geschrieben. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag und Schulstartgeld bleiben auch 2028 auf dem Stand von 2025, während Lebensmittel, Wohnen und der gesamte Alltag mit Kindern immer teurer werden“, kritisiert die freiheitliche Familiensprecherin LAbg. Karin Berger.

Für 2026 und 2027 war das Einfrieren der Familienleistungen bereits beschlossen. Mit dem Ende Juli veröffentlichten Budgetbegleitgesetz hat Schwarz-Rot-Pink die automatische Anpassung nun auch für 2028 gestrichen. Allein durch diese zusätzliche Nullrunde fehlen Familien ab 2028 jährlich rund 188 Millionen Euro. Insgesamt verlieren die Leistungen damit drei Jahre lang immer weiter an Wert.

Wie stark sich das auswirkt, zeigen Berechnungen für das Jahr 2028. Eine Familie mit zwei Kindern verliert dadurch bis zu 425 Euro pro Jahr, bei drei Kindern sind es bereits 668 Euro. Gerade Familien können den steigenden Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen und Wohnen aber nicht einfach ausweichen. „Was die Bundesregierung harmlos als Aussetzen der Valorisierung bezeichnet, ist in Wahrheit eine schleichende Kürzung. Die Preise steigen weiter, nur die Unterstützung für Eltern und Kinder bleibt stehen“, hält Berger fest.

Besonders dreist sei, dass die automatische Anpassung der Familienleistungen erst eingeführt wurde, damit die Teuerung den Familien nicht jedes Jahr einen weiteren Teil ihrer Unterstützung wegfrisst. Nun werde genau dieser Schutz wieder beseitigt, sobald im Bundesbudget das Geld fehle.

„Schwarz-Rot-Pink lässt die Familien für das eigene Budgetchaos bezahlen und greift dabei ausgerechnet jenen in die Tasche, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Wer Familien stärken will, kann ihre Leistungen nicht drei Jahre lang einfrieren und ihnen damit Jahr für Jahr mehr Kaufkraft wegnehmen. Diese Kürzung muss zurückgenommen und die automatische Anpassung 2028 wieder in Kraft gesetzt werden“, so Berger abschließend.


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