Während die Bundesregierung in immer neuen Schlagzeilen Wettbewerbsfähigkeit, Reindustrialisierung und wirtschaftlichen Aufbruch beschwört, führt der Fall Schlotterer in Adnet schonungslos vor Augen, wie schwer es heimischen Leitbetrieben mittlerweile gemacht wird, genau das zu tun, was politisch so wortreich gefordert wird. Nämlich am eigenen Standort zu investieren und zu wachsen.
Seit mehr als fünf Jahren bemüht sich der Salzburger Sonnenschutzhersteller um die Erweiterung seines Produktionsstandortes. Rund 630 Menschen beschäftigt das Unternehmen und fünf Millionen Euro sind nach Angaben der Geschäftsführung bereits in das Projekt geflossen. Ein Ende der Verfahren ist dennoch nicht absehbar. Grund dafür ist das jüngste Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. September 2026, welches die Problematik zusätzlich verschärft.
Mehr Prüfung weniger Planungssicherheit
Wer einen Betrieb erweitern will, muss zahlreiche behördliche Auflagen erfüllen und Genehmigungen einholen. Mit dem jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes kommt eine zusätzliche Herausforderung hinzu. Auch die Belastungen während der Errichtungsphase, etwa durch Lärm, Staub oder Erschütterungen, müssen im gewerbebehördlichen Betriebsanlageverfahren beurteilt werden. Damit können dieselben Auswirkungen, die mit der Errichtung eines Betriebes einher gehen, gleich zweimal zum Gegenstand behördlicher Prüfungen werden. Einmal nach dem Baurecht und einmal nach der Gewerbeordnung. Für Unternehmen und Behörden bedeutet das zusätzlichen Prüfungs- und Verwaltungsaufwand. Im schlimmsten Fall müssen weitere Sachverständige beigezogen, Unterlagen ergänzt, erweitert oder überarbeitet und weitere Gutachten erstellt werden. Aus zusätzlichen Prüfungen werden längere Verfahren, aus längeren Verfahren höhere Kosten und aus höheren Kosten schließlich Investitionsrisiken. Am Ende droht ausgerechnet das Verfahren, das eine Betriebserweiterung ermöglichen soll, selbst zum Hindernis für diese Erweiterung zu werden.
„Der Baustellenlärm wird nicht leiser, nur weil man ihn zweimal prüft. Auch der Stau verschwindet nicht durch einen zusätzlichen Behördenakt. Was hingegen wächst, sind bürokratische Aktenberge, Kosten und die Unsicherheit für jene, die in diesem Land noch investieren wollen. Wenn bestehende Gesetze dazu führen, dass derselbe Sachverhalt mehrfach geprüft werden muss, bis man Rechtssicherheit erhält, ist aus dem Bürokratieabbau längst die Perfektionierung der Bürokratie geworden. Das Erkenntnis macht deutlich, wie weit sich manche gesetzlichen Vorgaben mittlerweile vom gesunden Hausverstand entfernt haben“, unterstreicht LH-Stv. Marlene Svazek.
Wenn Bürokratie zum Standortnachteil wird Die wirtschaftlichen Konsequenzen könnten weit über den konkreten Fall hinausreichen. Zusätzliche Planungs- und Dokumentationspflichten, höhere Verfahrenskosten und jahrelange Rechtsunsicherheit erschweren Investitionsentscheidungen. Damit entsteht eine klassische Lose-Lose-Situation. Für den Projektwerber steigen Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit, während die zuständigen Behörden zusätzliche Prüfungen und Verfahrensschritte bewältigen müssen, die personell nicht abzudecken sind. Am Ende verlieren beide wertvolle Zeit und Ressourcen, ohne dass damit zwangsläufig ein zusätzlicher Schutzaspekt verbunden ist.
„Der Fall Schlotterer offenbart ein bemerkenswertes Paradoxon. Während die Bundesregierung neue Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren verkündet, kämpft ein erfolgreicher Tennengauer Leitbetrieb seit Jahren darum, seine Produktion erweitern zu dürfen. Die Bundesregierung verspricht den Abbau von Bürokratie, während die bestehende Rechtslage immer neue Hürden für Investitionen offenbart. Auf dem Papier wird entbürokratisiert, in der Praxis wird das Investieren zum bürokratischen Spießrutenlauf. Deindustrialisierung braucht keinen politischen Masterplan. Es genügt, wenn Investitionen länger dauern, mehr kosten und größere Risiken bergen, als Unternehmen wirtschaftlich verantworten können“, so LH-Stv. Marlene Svazek.
Anrainerschutz und Nachbarschaftsinteressen haben hohe Priorität
Der Schutz berechtigter Anrainer- und Nachbarinteressen sowie die Einhaltung gesetzlicher Materien- wie auch Umweltstandards stehen außer Frage. Klare Regeln sind notwendig und müssen selbstverständlich eingehalten werden, um gerechtfertigte Interessenslangen zu wahren. Entscheidend ist jedoch, dass der damit verbundene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Schutzinteresse steht. Nicht jede zusätzliche Prüfung bedeutet automatisch mehr Sicherheit oder besseren Schutz. Gerade bei großen Investitionsvorhaben müssen berechtigte Interessen sorgfältig abgewogen werden, ohne Unternehmen durch unverhältnismäßige Auflagen, doppelte Prüfungen und langwierige Verfahren unnötig zu belasten. Ziel muss ein Rechtsrahmen sein, der Menschen und Umwelt wirksam schützt und gleichzeitig unternehmerische Investitionen ermöglicht, statt sie durch überbordende Bürokratie auszubremsen.
Wirtschaftsminister Hattmansdorfer ist gefordert zu handeln
Die erst am 15. Oktober im Nationalrat behandelte Novelle der Gewerbeordnung lässt das wichtigste komplett aus den Augen. Denn gerade die durch das VwGH-Erkenntnis aufgeworfene Problematik bleibt ungelöst. „Es ist erfreulich, wenn der Bund Schlagzeilen produziert, dass bürokratische Hürden abgebaut werden. Wer die Gewerbeordnung novelliert, muss auch die dahinterliegenden Genehmigungsverfahren mitdenken, Unklarheiten beseitigen und für klare, nachvollziehbare Abläufe sorgen, die Rechtssicherheit versprechen. Eine Reform, die Vorschriften vereinfacht, aber die Verfahren kompliziert lässt, verdient ihren Namen nicht“, betont Marlene Svazek.
Für Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreterin steht dabei weit mehr als die Erweiterung eines einzelnen Industriebetriebes auf dem Spiel. Die entscheidende Frage ist, ob Österreich auch künftig ein Standort sein wird, an dem Unternehmen bereit sind, langfristig Kapital einzusetzen, Arbeitsplätze zu schaffen und industrielle Wertschöpfung zu sichern. „Österreich wird nicht durch immer neue Überschriften wettbewerbsfähiger, sondern durch Unternehmen, die tatsächlich investieren, die Rechtssicherheit haben und Arbeitsplätze schaffen können. Wer wirtschaftlichen Aufbruch fordert, muss für Voraussetzungen sorgen, die das auch ermöglichen. Der schleichende Niedergang eines Industriestandortes beginnt nicht erst, wenn die erste Fabrik schließt, sondern bereits dann, wenn die nächste nicht mehr gebaut wird“, so Svazek abschließend

