08. Oktober 2026

LH-Stv. Svazek / LR Fürweger: Das Geschäft mit der Gesetzeslücke im Automaten - von Psycho-Vapes bis THC-Fruchtgummis

Vapes aus einem Salzburger Automatenshop endeten für zwei Jugendliche im Krankenhaus. Während die Behörden das Produkt prüfen, tauchen am Markt immer neue Substanzen und immer kuriosere Produktbezeichnungen auf. Das Land Salzburg fordert von Bundesseite nun endlich Initiative

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LH-Stv. Marlene Svazek und Landesrat Wolfgang Fürweger

Sie sprießen in Salzburgs Städten und Gemeinden wie Pilze aus dem Boden und wirken auf den ersten Blick wie harmlose Mini-Supermärkte ohne Personal. Automatengeschäfte und sogenannte Automatenshops sind rund um die Uhr offen und locken das Publikum mit Cola, Süßigkeiten und Snacks. Doch hinter der bunten Automatenfront verschwimmen die Grenzen zwischen Süßigkeit und Suchtmittel. Neben Haribo und Kinder Bueno stehen Vapes, Nikotinprodukte und cannabisähnliche Erzeugnisse mit exotischen Namen wie „Nepal Cream“, „Caramello“ oder „Golden Glue“. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Snackautomat wirkt, kann sich damit binnen weniger Handgriffe in eine Verkaufsstelle für Produkte verwandeln, deren Inhaltsstoffe und Wirkung für Jugendliche kaum durchschaubar sind und erhebliche gesundheitliche Risiken bergen.

Undurchsichtige Strukturen hinter bunten Automatenfronten
Hinter der bunten Fassade mancher Automatenshops entwickelt sich ein zunehmend undurchsichtiger Markt. Besonders kritisch sehen LH-Stv. Marlene Svazek und Landesrat Wolfgang Fürweger die Nähe einzelner Automatenshops zu Schulen. Für Jugend, Verbraucherschutz und Gewerbe ist damit ein Punkt erreicht, an dem das Land alle verfügbaren Hebel nutzen will, um problematischen Entwicklungen konsequent entgegenzutreten.
Im Zentrum stehen dabei nicht klassische Getränke- oder Snackautomaten, sondern ein Markt, in dem laufend neue Produkte, Wirkstoffe und Bezeichnungen auftauchen und rechtliche Abgrenzungen teilweise gezielt ausgenutzt werden. Die Lebensmittelaufsicht berichtet von Produkten, die trotz konsumorientierter Aufmachung als „T-Shirt-Färbemittel“, „Research Materials“, „WC-Würfel“, „Wassermalfarben“, „Schoko- Gesichtsmaske“ oder sogar „Gummidichtungen“ bezeichnet werden. In entsprechenden Verfahren wurden laut Fachabteilung sogar gefälschte ausländische Gutachten vorgelegt, um derartige Produkte legal zu platzieren.

Diese Art der sogenannten „Legal Highs“ sind schwer greifbar. Dabei handelt es sich um psychoaktiv wirkende Produkte, die häufig mit neuen oder chemisch veränderten Wirkstoffen auf den Markt kommen und mitunter den Eindruck erwecken, legal und damit ungefährlich zu sein. Genau diese Dynamik stellt die Behörden vor große Probleme. Wird eine bestimmte Substanz rechtlich erfasst oder verboten, können kurz darauf bereits veränderte Varianten unter neuem Namen angeboten werden. Für Konsumenten ist dabei oft kaum erkennbar, welche Wirkstoffe tatsächlich enthalten sind, in welcher Konzentration sie vorliegen und welche gesundheitlichen Folgen ihr Konsum haben kann. Produktnamen, Inhaltsstoffe und chemische Zusammensetzungen wechseln somit schneller als Untersuchungen, Gutachten und Verfahren abgeschlossen werden können.

Svazek „Schluss mit dem Katz und Maus Spiel auf Kosten der Jugend“
Wie ernst diese Problematik ist, zeigen konkrete Fälle in der Stadt Salzburg. Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren mussten nach dem Konsum eines in einem Automatenlokal erworbenen Vape-Produkts mit schwerwiegenden psychischen und körperlichen Intoxikationserscheinungen medizinisch behandelt werden. Am betreffenden Standort wurden Produkte unter der Bezeichnung „9H-HHC“ angeboten. Polizei und Lebensmittelaufsicht stellten das betroffene Produkt samt Lagerbestand sicher und entnahmen weitere Vapes sowie ein sogenanntes THC-Edible – also Lebensmittel oder eine Süßigkeit, die THC enthält.
Für Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, die sowohl für Gewerbe als auch für Jugend zuständig ist, zeigt sich damit ein strukturelles Problem: „Wir erleben ein Katz-und-Maus-Spiel. Kaum ist eine Substanz rechtlich erfasst, wird die nächste chemisch modifizierte Variante auf den Markt gebracht. Jugendschutz darf nicht davon abhängen, ob Behörden schneller reagieren können als jene, die mit immer neuen Tricks bestehende Regeln umgehen wollen.“

Fürweger: „Ein Automat ist kein rechtsfreier Raum“
Für Verbraucherschutzlandesrat Wolfgang Fürweger ist vor allem die mangelnde Transparenz in Punkto Inhaltsstoffe alarmierend: „Ein Automat ist kein rechtsfreier Raum. Wenn sich gerade rund um Schulen und Ausgehmeilen dubiose Produkte hinter bunten Verpackungen und Fantasienamen verstecken, dann ist das kein harmloser Verkauf, sondern ein Geschäftsmodell auf Kosten junger Menschen. Wer gezielt Unklarheit schafft, um gesundheitlich problematische Waren leichter an den Kunden zu bringen, darf sich nicht darauf verlassen, hinter einer Automatenfront anonym zu bleiben. Wir werden genau hinschauen und mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten dort eingreifen, wo Grenzen bewusst ausgereizt werden.“

Land Salzburg fordert Bund zur Initiative auf
Die zuständigen Stellen in den Bereichen der Lebensmittelaufsicht, des Konsumentenschutzes, Gewerbe und Jugendschutz werden problematische Angebote verstärkt ressortübergreifend verfolgen. Dennoch müssen größere Hebel betätigt werden um diese Entwicklungen stoppen zu können. Das Land Salzburg will den Bund in die Pflicht nehmen hier gesetzliche Anpassungen vorzunehmen.
Mit einem aktuellen Antrag im Salzburger Landtag wird deshalb eine umfassende Nachschärfung der Gewerbeordnung für Automaten und unbesetzte Automatenshops gefordert. Konkret sollen bundesweit klare Vorgaben geschaffen werden, welche gesundheits- oder jugendgefährdenden Waren überhaupt über Automaten verkauft werden dürfen. Für Produkte mit Altersbeschränkung soll eine technisch wirksame und möglichst manipulationssichere Altersverifikation vorgeschrieben werden. Auch strengere Sorgfalts- und Zuverlässigkeitsanforderungen für Betreiber, eine klar sichtbare Kennzeichnung des Verantwortlichen sowie wirksamere Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten für Behörden werden gefordert.

Nicht die Behörden dürfen den Produkten hinterherlaufen
„Unsere Behörden können nicht ständig einem Chamäleon hinterherjagen, das ständig die Farbe wechselt. Heute ist es ein neuer Stoff, morgen ein neuer Name, übermorgen eine andere Verpackung. Wenn sich Produkte laufend verändern, muss auch der Staat konsequenter reagieren können. Zum Schutz von Konsumenten und vor allem Jugendlichen müssen Maßnahmen geschaffen werden. Gefährliche Produkte müssen schnell aus dem Verkehr gezogen, Altersgrenzen auch am Automaten zuverlässig kontrolliert und die Verantwortlichkeiten an jedem Standort eindeutig festgelegt werden. Es muss klar sein, wer für Sortiment und Verkauf verantwortlich ist. Wer rund um die Uhr verkauft, darf sich nicht rund um die Uhr aus der Verantwortung ziehen“, sind sich Svazek und Fürweger einig.

Klare Abgrenzung zwischen Automatengeschäften
Es geht ausdrücklich nicht darum, alle Automatenangebote unter Generalverdacht zu stellen. Seriöse Betreiber, die Lebensmittel, Getränke- oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten, sollen durch die Verschärfungen nicht unnötig belastet werden. Das gilt insbesondere für bäuerliche Hofläden und die landwirtschaftliche Direktvermarktung, bei denen Verkaufsautomaten längst ein wichtiger Bestandteil der regionalen Versorgung sind. Genau deshalb sieht der Landtagsantrag vor, solche Angebote von zusätzlichen Reglementierungen für unbesetzte Automatenshops ausdrücklich auszunehmen. Bestehende Verkaufs-, Abgabe- und Jugendschutzbestimmungen bleiben selbstverständlich unberührt.


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