„Wer rund um die Uhr, ohne Personal und Kontrollen Waren verkauft, kann sich nicht gleichzeitig aus der Verantwortung stehlen, wenn dort gefährliche oder verbotene Produkte landen“, erklärt FPÖ-Klubobmann Andreas Schöppl anlässlich der heutigen Behandlung des einstimmig angenommenen freiheitlichen Antrags zur Nachschärfung der Gewerbeordnung bei Automaten und Automatenshops. „Wie dringend Handlungsbedarf besteht, hat der jüngste Vorfall in der Salzburger Altstadt gezeigt, wie zwei Jugendliche nach dem Konsum von Cannabinoid-Produkten, die aus einem Automatenshop in der Griesgasse stammen sollen, im Krankenhaus behandelt werden mussten. „Wenn 14- oder 16-Jährige mit wenigen Handgriffen an Produkte kommen, deren Inhaltsstoffe und Wirkung sie überhaupt nicht abschätzen können, dann dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Jugendschutz muss auch dann funktionieren, wenn kein Verkäufer hinter einer Ladentheke steht“, betont Schöppl.
Der freiheitliche Antrag fordert daher unter anderem klare Verkaufsbeschränkungen für berauschende, psychoaktive und besonders für Minderjährige gesundheitsgefährdende Produkte, wirksame technische Alterskontrollen bei Waren mit gesetzlichen Altersgrenzen sowie die Prüfung besonderer Sorgfalts- und Zuverlässigkeitsanforderungen für Betreiber. Ebenso sollen Verantwortliche am Standort eindeutig ersichtlich sein und Behörden effektive Möglichkeiten erhalten, gegen unzulässige Waren rasch vorzugehen. „Wer einen Automatenshop betreibt, entscheidet selbst, was er einkauft und womit er Geld verdient. Dann muss er auch dafür geradestehen, dass sein Sortiment den gesetzlichen Vorgaben entspricht“, so Schöppl, der betont, dass sich der Markt für psychoaktive Produkte rasend schnell verändert und ständig neue Wirkstoffe, Produktnamen oder vermeintliche Ersatzprodukte auftauchten. „Der Gesetzgeber darf nicht immer erst hinterherlaufen, während bereits die nächste chemische Variante im Automaten liegt. Gesetze müssen mit der Realität Schritt halten. Wir wollen verhindern, dass findige Anbieter mit Fantasiebezeichnungen, neuen Zusammensetzungen oder rechtlichen Graubereichen immer wieder einen Schritt voraus sind“, so Schöppl. „Dabei geht es nicht darum, jeden Verkaufsautomaten in Österreich mit neuer Bürokratie zu überziehen. Deshalb nehmen wir die bäuerliche Direktvermarktung über Hofladenautomaten ausdrücklich aus. Wer Eier, Erdäpfel oder regionale Produkte vom Bauernhof verkauft, ist nicht das Problem.“
Abschließend hält Schöppl fest: „Unternehmerische Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wer sensible Produkte ohne Personal und rund um die Uhr verkauft, muss dafür sorgen, dass der Jugendschutz trotzdem eingehalten wird. Unsere Kinder und Jugendlichen dürfen nicht die Versuchskaninchen für ständig neue psychoaktive Produkte aus dem Automaten sein.“

